In Antwort auf: RuhrRadler
In Antwort auf: HeinzH.
...
Derlei Probleme wurden im Freistaat Bayern stets pragmatisch-spektakulär gelöst zwinker
...


Das klingt zwar charmant, ist aber im Grunde eine kalte Enteignung.


Der freie Zugang zu Gewässern, Wäldern und freier Landschaft ist ein grundgesetztlich verankertes Grundrecht JEDES deutschen Bürgers. Dass sich früher großzügig hinweggesetzt wurde ist daher Unrecht. Die Wiederherstellun des freien Zugangs die Wiederherstellung des Grundgesetztes in D.

Egal ob Fischerhütte oder Bonzenschloß.