Hallo!

Also in Italien am Meer gibt es solche Entscheidungen, auch wenn ich mich nicht mehr erinnern kann, wie breit der Streifen Strand ist, der öffentliches Eigentum ist. Aber freies Spazieren und Liegen direkt am Wasser geht sich legal aus. Und in Österreich wurde zumindestens an einzelnen Badeseen auch so ein schmaler Streifen gerichtlich durchgesetzt. Ich weiß aber nicht, ob er allgemeine Gültigkeit besitzt.

Bin ich froh, dass wir in Österreich wenigstens das allgemeine Wegerecht haben, das das Betreten von Wald, abgesehen von verständlichen Ausnahmen, erlaubt! Aber auch ich muss mich mehr und mehr mit vernagelten Grundeigentümern herumschlagen, die mir vorwerfen, keinen offiziellen Wanderweg zu benützen. (Anmerkung: Ich beschädige und verschmutze selbstverständlich nichts. Und auf offiziellen Wanderwegen ist mir das auch schon passiert.)

lg! georg