Hallo Martin,

... da irrste Dich aber gewaltig!
Sachbeschädigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, so § 303 StGB.

Wahrscheinlich hat Dein Jura-Prof aber darüber nicht referiert, oder solltest Du da kurz eingenickt sein? grins grins grins

Gruß Pantani cool