Hallo Martin,
... da irrste Dich aber gewaltig!
Sachbeschädigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, so § 303 StGB.
Wahrscheinlich hat Dein Jura-Prof aber darüber nicht referiert, oder solltest Du da kurz eingenickt sein?
Gruß Pantani
