Posted by: pantani
Re: ... in Heidelberg verloren? - 03/25/04 03:24 PM
Hallo Martin,
... da irrste Dich aber gewaltig!
Sachbeschädigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, so § 303 StGB.
Wahrscheinlich hat Dein Jura-Prof aber darüber nicht referiert, oder solltest Du da kurz eingenickt sein?
Gruß Pantani
... da irrste Dich aber gewaltig!
Sachbeschädigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, so § 303 StGB.
Wahrscheinlich hat Dein Jura-Prof aber darüber nicht referiert, oder solltest Du da kurz eingenickt sein?



Gruß Pantani
