Eine Auslands-KV gilt eben nicht mehr nach der Rückkehr nach Deutschland.
Hallo Jens,
da gibt es unterschiedliche Bedingungen, bei der DKV hast Du bei den längerfristigen Tarifen z.B. eine dreimonatige Nachlaufzeit in Deutschland im Anschluss an die Rückkehr aus dem Ausland.
Grüße
zaher