Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden. Eine Auslands-KV gilt eben nicht mehr nach der Rückkehr nach Deutschland. In den T&C wird (zumindest beim ADAC) ausdrücklich eine Behandlung bzw. die Kostenübernahme in Deutschland ausgeschlossen. Man könnte notfalls schnell die deutsche Grenze überschreiten und sich im Nachbarstaat behandeln lassen, sofern man sich in diesem unerwarteten Akutfall noch ausreichend rüstig für einen Transport fühlt.
Gruß
Jens