Ja, das habe ich mich auch gefragt. Ein Argument war sicher, daß ich erst kurz vor Reisebeginn nachgefragt habe und deshalb der Auslandsaufenthalt bei der zweimonatigen Kündigungsfrist schon fast rum wäre. Die Umstellung auf die Anwartschaft ging jedoch sofort bzw. zum gewünschten Termin und problemlos.
Zudem hat der GKV-Mitarbeiter die Anwartschaft ja nur angeboten. Ob ein Langzeitreisender sie auch annimmt, ist eine andere Frage.
Obendrein konnte ich ja den Reisezeitraum schon benennen, d.h. eine Neuanmeldung nach der Rückkehr war nicht nötig.
Wir sehen, es gibt tatsächlich rationale Gründe für den Abschluß der Anwartschaft.
Gruß
Jens