In Antwort auf: faltblitz
wo es explizit untersagt ist: z.B. im Wald (lt. Waldgesetz), in Naturschutzgebieten (lt. Naturschutzgesetzgebung).

Die Waldgesetze sind Ländersache. z.B. in Brandenburg ist da das übernachten für Reisende zu Fuß, oder mit Rad und Boot nicht verboten. Ausnahmen sind z.B. Biosphärenreservate, z.B. Spreewald, wo es richtig teuer werden kann.

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