Will man sicher gehen, was im Wald erlaubt ist und was nicht, muss man noch erforschen, wem das betreffend Stück Wald gehört...
nee, braucht man eigentlich im sinne des rechts wohl nicht, also zumindest nicht wenn man sich der möglichen unrichtigkeit seines tuns im sinne einer lässlichkeit bewusst ist.
(...)
sofern man sich in der frage nicht allzusehr verteift, die eigene rechtsunsicherheit, und auch die der anderen zulässt, sollte eigentlich alles seinen gang gehen.
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Ich meinte das auch eher ironisch, weil die Rechtslage ja anscheinend nicht nur je nach Eigentumsverhältnissen, sondern auch nach Verwaltungshoheit unterschiedlich ist. Klärung ist - z.B. bezüglich Wald - unterwegs nahezu unmöglich, für rechtliche Laien schon gar nicht.
zelte ich auf bauer harmsens wiese in der einöde, kann er mich zwar des platzes verweisen, strafbewehrt wird die sache aber erst im nachhinein, also in der widersetzung.
Ja, wobei der Bauer aber zivilrechtlich Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn er durch Dein unsensibles Verhalten welchen hatte, Du z.B. sein hüfthohes Gras vor dem Mähen niedertrampelst oder "Häufchen" reinsetzt (die mit Kot verunreinigte Fuhre kann er nicht mehr verkaufen) oder eine Lagerfeuerstelle anlegst.
Ich fasse mal zusammen, wie ich Dich verstanden habe:
1. Auf gekennzeichneten Flächen, deren Kennzeichnung bedeutet, dass dort Zelten nicht gestattet ist (auch wenn es nicht erwähnt ist), kann ich bestraft werden, wenn ich es doch tue.
Gleiches gilt für Flächen, wo das Verbot nicht allgemein bekannt ist (wozu ungekennzeichneter Wald demnach nicht gehört...

)
2. Von Flächen, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind kann ich - falls ich doch dort zelte - maximal verjagt werden, wenn Zelten dort verboten ist.
Christoph