Hallo Jochen,
Man kann alles versuchen zu zerfasern, man kann sich aber auch einfach auf die wesentlichen Dinge beschränken. Genau das möchte ich versuchen zu tun.
wenn ich nicht einen gewissen Spaß daran hätte, Sachverhalte zu "zerfasern", dann wären mir die 60 cm vermutlich keinen Thread wert gewesen.
Stimmt schon, nur sind sie dennoch nicht per Gesetz bzw. entsprechenden Stellen (hier Kba) für solch einen Zweck zugelassen. Ich habe auch noch nie gehört, dass jemand sowas versucht hätte.
Stimmt: da in der StVZO nichts dazu steht, darf man davon ausgehen, dass das keine Option ist. Ein Hinweis dahingehend hätte vollauf genügt, hingegen den Oberlehrer heraushängen zu lassen, das halte ich - so dumm meine Frage auch scheinen mag - weiterhin für unangebracht. Zumal die von Flo vorgeführten Gründe (resp. die rhetorischen Fragen) sicherlich nicht so zwingend waren, wie die selbstherrliche Art und Weise des Vortrags von sich behauptete: ein schlichter Hinweis auf die Gesetzgebung fehlte zur Gänze.
Ich denke das würde allein deswegen scheitern, weil Fahrradtaschen eigentlich immer auch seitenverkehrt angebracht werden können, also ein und diesselbe Tasche wahlweise auf der linken oder rechten Seite.
Nun ja, das wäre nun leicht zu beheben, indem man beidseitig entsprechende Reflektoren befestigt. Die großen weißen Reflektoren der Ortliebtaschen sind ja ebenfalls auf beiden Seiten vorhanden.
Und allein schon aus diesem Umstand PLUS ...
[...] die an jedem Fahrzeug zu beobachtende Tatsache, dass es eine extrem klare und leicht verständliche Trennung zwischen roten und sonstigen Reflektoren gibt, ist die Verwendung einer Fahrradtasche als ersatzwweisem rückwärtigem Reflektor (es ging eigentlich ja sogar um den Großflächenreflektor, läuft aber aufs Gleiche hinaus) kompletter Unfug.
Ich pflichte dem bei. Die Konventionen besagen eindeutig, dass rote Rückstrahler das Heck eines Fahrzeugs kennzeichnen. Die gelben Pedalrückstrahler strahlen zwar gelb nach hinten, aber sie befinden sich schließlich auch nicht am Heck. Trotzdem: nur weil etwas nicht den Normen entspricht, muss es noch längst nicht "kompletter Unfug" sein. Ich behaupte ja nicht, dass man künftig sein Essen trinken solle: das wäre kompletter Unfug im eigentlichen Sinne. (Sondenernährung im Krankheitsfalle einmal ausgenommen).
Und selbst wenn jetzt Ortlieb rote Reflexflächen auf den Taschen hätte, könnten diese dann ja immer noch "falsch herum" am Rad befestigt werden und dann reflektiert es rot nach vorn und das ist ein Tabu.
In diesem Falle müsste der Radtaschenbesitzer eben dafür sorgen, dass er seine Packtasche regelkonform (also richtig herum) befestigt. Schließlich kann die bloße Möglichkeit, Dinge verschieden (und ggf. falsch) zu montieren, auch bei anderen Anbauteilen kein Grund dafür sein, diese nicht zuzulassen.
Ich finds jedenfalls gut.
Aber man muss strikt trennen zwischen dem was selber gut findet und was der Gesetzgeber sich so denkt, oder mal gedacht haben könnte. Und ein roter Rückreflektor stellt nunmal eine zwingende Minimalanforderung dar und auch das ist nachvollziehbar.
Das, was der Gesetzgeber beschließt, ist gewiss in weiten Teilen nachvollziehbar, doch in manchen Punkten auch kritisierbar/diskutierbar. Ich behauptete zudem nicht, dass meine Meinung über dem Gesetz stehe, von daher greift Deine diesbezügl. Belehrung - sofern an mich gerichtet - ins Leere.
Es grüßt Dich,
gisi