Hallo zusammen,
nachdem ich nun eine Weile erfolglos gefahndet habe, möchte ich meine Frage als Thread eröffnen: warum muss man laut StVZO 'zwei' Rückstrahler am Fahrrad befestigen (einer sollte doch wohl genügen) und weshalb - das wäre meine eigentliche Hauptfrage - darf einer davon höchstens 60 cm über dem Boden angebracht sein?
Wozu das?
An meinem zum Reiserad umgebauten MTB ist ein Rückstrahler (einen weiteren habe ich an der Sattelstütze befestigt) in der Rückleuchte (am Tubus Gepäckträger befestigt) integriert, dieser ist allerdings ca. 63 cm über dem Boden befindlich. Tiefer kann ich keinen anbringen, da meine Steckschutzbleche (Viper) nicht nach unten verlängert sind. Bin ich nun also laut StVZO als Schwarzfahrer unterwegs? Bekäme ich gar womöglich im Falle eines Unfalles eine Mitschuld?
Ich meine: einen Rückstrahler unterhalb der 60 cm-Marke lässt sich wohl nur an einem geeigneten Schutzblech oder evtl. am Gepäckträger (dort allerdings nur sehr ungünstig) befestigen. Damit lassen sich die geforderten 60 cm nur für wenige Räder überhaupt einhalten, alle anderen fallen durchs Raster.
Also nochmal: was für einen Sinn machen jene 60 cm, kann mich bitte jemand aufklären?

Es grüßt euch,
gisi