im Falle eines Falles peilt das der Sachverständige eh nichts mit der Höhe, da er ein KFZ-Mensch ist u. von Rädern null Checko hat...
hallo,
ihr diskutiert über Versicherungen und Sachverständige, die nichts mitbekommen??
Es ist doch wohl klar, dass eine Versicherung oder ein vermeintlich schuldiger Autofahrer erstmal behaupten, dass das Rad nicht der STVZO entspricht und damit begründet (OLG Frankfurt) jede Haftung ablehnen wird. Ersatz und Schmerzensgeld dürfte es dann nämlich keins geben, selbst wenn der Autofahrer -halb blind mit seinem Q7- dir das Hinterrad gegen die Sattelstütze schiebt.
Zumal redet ihr hier über einen Pfennigsartikel und ein Richter würde wohl nur den Kopf schütteln über soviel Dummheit, die Vorgaben nicht zu beachten. Letztendlich muss er den Vorgaben der Rechtsprechung folgen, so unsinnig diese auch sein mögen.
Gruss
Jürgen, der einen roten Reflektor anschrauben wird und sich keine Gedanken um die Recherchierkünste der Versicherungen zu machen braucht.