Tja, die Wege der Gesetze sind unergründlich

Der Gedanke ist wohl aus der Zeit, als Autoscheinwerfer sehr schwach waren und da wurde die Grenze halt relativ weit unten gesetzt - da man ehedem eben auch Rücklichter am Schutzblech befestigt hat und nicht am Gepäckträger.
Im Prinzip kann Dir die Versicherung eines Unfallgegeners einen Strick draus drehen - wenn sie den Fehler bemerkt.