Hier ist natürlich nicht von 10m Sichtweite die Rede, jedenfalls nicht von mir und nicht in der STVZO.
Die korrekte Einstellung erwartet, daß die Mitte des Kegels in 10m den Boden trift. Das hatte ich ja schon geschrieben!
Und wenn Du's noch fünfmal schreibst, wird es nicht richtiger. In der StVZO
steht 5m.
Höchstens kann es sein, daß mittels Änderung der dem Normalbürger nicht zugänglichen zugehörigen TA (technische Anweisung) was Praxisgerechteres stillschweigend eingeführt wurde. Nach der StVZO wäre ja auch der Big Bang nicht zulassungsfähig, allein schon weil sein Akku nicht 6V Nennspannung hat sondern 7,2V.

ciao Christian
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Zitat:
"Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein,
daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer"
(steht in meinem Link, hoffe, das ist erlaubt, hier zitiert zu werden)
Genauer: bei 5m Entfernung muß die Mitte des Lichtkegels auf halber Höhe liegen, das ergibt in 10m Bodenberührung der Mitte des Strahles, der obere Rand liegt dann entsprechend weiter. Die Bilder in RadTouren zeigen dann 30m und mehr für den oberen Rand.
Wo Du die 7,2 V Maximalspannung für Batterieleuchten am Fahhrad gefunden hast, ist mir noch nicht klar, der Big Bang hat aber m.W. eine Zulassung.
Gruß
Helge