Die Fünf-Meter-halbe-Scheinwerferhöhe-Regel, die bekanntlich von 1934 stammt und als Radfahrerschikane gedacht war, sollte uns eigentlich egal sein. Die »Partner im Verkehr« haben mit Xenonlicht angefangen, wennein solcher Blender mal selber ein bisschen geblendet wird, wird er das sicher überleben. Zehn Meter Siuchtweite ist jedenfalls absurd.
Falk, SchwLAbt