Hallo Georg,
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In Antwort auf: wro
Und warum haben Fahrradscheinwerfen nicht wie Autos und Motorräder Scheinwerfer mit Fernlicht und asymetrischem Abblendlicht. Was spricht den gegen einen Schalter am Lenker zum Auf- und Abblenden?
sowas kann man recht gut mit einem LED-SW und einem zuschaltbaren Halogen-SW lösen. Wobei ich den serienmäßigen Schalter im "Fernscheinwerfer" dazu nutze.
habe ich weniger auf einen Selbstbau angespielt als darauf warum das nicht gesetzlich erlaubt ist und die Hersteller so was dann auch anbieten können. Bei den popeligen momentan zugelassen 2,4 Watt Halogenbirnchen hat wahrscheinlich kein Hersteller Lust so was zu entwickeln. Unser sonst ach so um unsere Sicherheit besorgter Vater Staat läßt uns Fahrradfahrer im Dunkeln stehen. Das ist es was mich aufregt. Die Abgeordneten in Berlin fahren alle im dicken Daimler, Audi oder BMW nachhause, wenn's mal wieder später wurde, die juckt das nicht.
Bei Motorrädern ist der (oder die) Scheinwerfer in ungefähr der selben Höhe angebracht, und dort geht's doch auch. Warum wird die StZVO in dahingehend abgeändert, dass für Fahrräder ähnliche Scheinwerfen mit entsprechend weniger Leistung gebaut werden dürfen. Niemand von uns Fahrradfahrern, der mit Dynamo unterwegs ist, wird einen H4-Scheinwerfen mit 55 / 60 Watt wollen, aber 6 bis 7 dürften es schon sein. Ein Fahrrad fährt nun mal den Berg runter schon mal 70, 80 Sachen, warum darf es nicht so beleuchtet werden, dass man diese Geschwindigkeit auch bei Nacht sicher fahren kann? Ich stelle hier einfach die StZVO in diesem Punkt in Frage und halte sie für Schwachsinn.
Das mit den 2,4 Watt für Hlogenbirnchen folgere ich daher, dass Komponentix für die Halogenscheinwerfer auch 3 Watt Birnchen anbietet, aber mit dem Zusatz, dass diese nicht im Bereich der StZVO eingesetzt werden dürfen.
Gruß
Wolfgang