Seit der Konfitüren-Verordnung und laut EU-Vorschrift (Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse) dürfen als Marmelade nur noch Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden. Dieses ist auf den englischen Einfluss zurückzuführen, denn der englische Begriff Marmalade bezeichnete schon vorher die besondere britische (Bitter-)Orangenmarmelade
@Klaus: Sorry, nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil