Seit Oktober 2004 darf Konfitüre aus Nicht-Zitrusfrüchten auch wieder "Marmelade" genannt werden, wenn "diese Erzeugnisse auf örtlichen Märkten, insbesondere Bauernmärkten oder Wochenmärkten, an Verbraucher ... abgegeben werden"
Schrecklich, für was es alles Verordnungen gibt Aber solange man nicht eingekerkert wird, wenn einem mal "Ananasmarmelade" rausrutscht, obwohl es auf hiesigen Bauernmärkten keine Ananas gibt...