Danke für den Hinweis. Bislang habe ich versucht abzuschätzen, ob bei einer Veröffentlichung eines möglicherweise geschützten Bildes der Rechteinhaber Interesse an einer Abmahnung haben könnte. Dein Hinweis gibt diesbezüglich zu denken.
Das wäre mir auch so zu riskant. Wie schätzt Du so etwas ab? Und selbst wenn er kein Interesse an einer Abmahnung hat, so bleibt es doch eine Verletzung des Urheberrechts, wenn Du ein Bild ohne Einverständnis veröffentlichst. Ich z. B. ärgere mich immer, wenn ich meine Bilder auf anderen Seiten sehe, ohne gefragt worden zu sein. Meistens hätte ich das ja erlaubt, aber ich möchte wenigstens gefragt werden.
Ich schreibe die Leute einfach an und frage, ob ich das veröffentlichen darf, auch wenn ich davon ausgehe, dass es mir sicher erlaubt wird (z. B. die Übersichtsseite vom Veloland).
Gruß Holger
Edit: Oder meinst Du mit Veröffentlichung eine Veröffentlichung hier auf bikefreaks? Hatte es jetzt zunächst auf Veröffentlichung auf eigener Website bezogen, aber bin mir nicht so sicher, ob das hier im Kontext überhaupt gemeint war.