Also ob der LKW Fahrer haftbar gemacht werden kann, halte ich für bedenklich. Schließlich muss zumindest nach der allgemeinen Lebenswahrscheinlichkeit das Abstellen des Fahrzeuges zu einem solchen Unfall geführt haben. Und ob es hinreichend wahrscheinlich ist, dass das Abstellen eines Autos auf dem Radweg dazu führt, dass ein Radfahrer an einer fast unerkennbaren Erhebung hängen bleibt, mag man bezweifeln.
Außerdem geht von einem Hindernis auf dem Radweg eine eigenständige Gefahr aus, die auch mit der Betriebsgefahr des Fahrzeuges nichts mehr zu tun hatte.
Ansonsten empfehle ich den Gang zum Anwalt.

Gruß
Tristan