In Antwort auf: Joese

[...] Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden wenn ein Vorfahrtsberechtigter an einer Kreuzung bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt “erzwungen“ hat. Soll es ja auch geben!
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?


Ja. grins
Die StVO versucht, deine Pflichten als Fahrzeugführer zu beschreiben und ein wenig den Verkehrsablauf zu regeln. Sie gewährt dir keinerlei Rechte. Sieh es einfach so: ein Fahrzeug ist eine Maschine mit einem nicht unerheblichen Gefährdungspotential. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen dürftest du so eine Maschine nicht im öffentlichen Raum betreiben, da durch den Betrieb andere gefährdet werden würden. Die StVO duldet sozusagen diese Gefährdung unter der Voraussetzung, daß du dich an die dort genannten Pflichten/Regeln/Gebote in der dort genannten Reihenfolge/Priorität hälst.

Grüße,
André