... Warum immer noch Fahrräder produziert werden, in deren Bedienungsanleitung steht, daß man sie
nicht mit Hochdruckstrahlern reinigen darf, ist mir eh nicht so ganz verständlich.
Wohl aus dem selben Grund, aus dem die Herstellergarantie auf ein Renn-Mountainbike erlischt, wenn es denn bei Rennen eingesetzt wird (Spezialized). Die Einschränkung, dass ein (Baumarkt-) Mountainbike nicht im Gelände gefahren werden darf, klingt ähnlich hirnrissig.
Das alles hat wohl zu tun mit dem Produkthaftungsgesetz und der Angst vor Schadenersatzklagen. Es gäbe wohl genug Stoff für eine hübsche Stilblütensammlung: "Unsere Bedienungsanleitungen".
Axel
Wohl (leider) nicht nur. So ist es ja immer noch
nicht unüblich, z.B. ungedichtete Lager zu verbauen.
Haftungsausschlüsse und Garantieverlust kann ich ja für bestimmte Bereiche noch verstehen und akzeptieren. Und das bei einigen MTB-Style Rädern darauf hingewiesen wird, daß man sie nicht ihrem augenscheinlichen Verwendungszweck zuführen darf, halte ich für lebensrettend.