Hallo Matthias,

das Aufbohren der Fußbleche unserer Träger ist nicht ratsam, zumindest nicht bei einer Trägernutzung unter Auslastung der Belastungsgrenzen.
Der Träger verliert in jedem Fall seine Garantie, das müßen wir aus rechtlichen Gründen erklären. Allerdings handhaben wir diesen Punkt in soweit kulant, als das wir bei einer Reklamation anderweitige Mängel immer voll anerkennen würden, die eben nicht von der Veränderung herrühren.
Eine Bohrung von 6mm wäre unter der Berücksichtigung der o.g. Punkte noch statisch machbar, sofern eine feste Verschraubung des Trägers gewährleistet ist. D.h., das aufgebohrte Loch muß unbedingt seitlich fest verschraubt sein (hohe Flächenpressung) .
Gruß

Peter Ronge