Wenn mich jetzt mein Chef rausschmiss, weil ich im Regen nicht mit Fahrrad zu unseren Klienten fahren wollte, fänd ich das schon etwas krass.
Damit das Thema nicht zu hochkocht: Ein Arbeitgeber darf vorschreiben, wie (mit welchem Verkehrsmittel) dienstliche Wege zurückzulegen sind. Er muss diese Vorschrift aber gut begründen können und es gibt Grenzen. Einem Arbeitnehmer zu kündigen, weil er dieser Vorschrift nicht nachkommen kann oder will, ist nicht immer einfach, z.B. auch dann nicht, wenn im Arbeitsvertrag der Besitz eines bestimmten Führerscheins festgehalten ist.
Ich gehe deshalb und auch aufgrund der Formulierung im Artikel davon aus, dass die beiden Parteien für das Verlassen des Unternehmens eine einvernehmliche Lösung gefunden haben.
Gruß
Uli