Solange mein Rad verkehrstauglich ist
Wenn es das nicht ist, darfst Du damit nicht auf öffentlichen Strassen und Wegen unterwegs sein.
darf ich auch auf der Straße fahren, wenn ich einen Grund dafür habe.
Das darfst Du auch ohne Grund - quasi "just for fun" - und auch fast überall anders.
Spass beiseite. Der einzige Grund für eine Nicht-Benutzung eines Radweges ist ein so schlechter Zustand desselben, dass Du oder Dein Rad bei der Benutzung gefährdest bist (z.B. Glasscherben, Schneedecke).
1. der Radweg voll mit Spaziergängern ist
2. der Radweg tückische Kurven macht und
3. die Straße abschüssig ist, wodurch ich dann recht schnell fahre.
Keines davon ist ein "rechtmäßiger" Grund für eine Nicht-Benutzung eines Radweges.
(Trotzdem benutze auch ich aus diesen und ähnlichen Gründen manchen Radweg nicht, sondern fahre auf der Strasse.)
Wie seht Ihr die Sache, wer kennt die Rechtlage?
Im Streitfall ist da eine Menge Ermessen drin, weshalb die Regeln von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt und angewendet werden. Im Web gibt es trotzdem eine Menge "basics" dazu, z.B. beim
ADFC.
Gibt es für Rad(Wander)wege eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Im Prinzip ja, wie schon erwähnt. Du darfst nur so schnell fahren, wie es die Umstände erlauben, so dass Du keinen Dritten gefährdest. Und das kann auch heissen: Absteigen und schieben.
(Allerdings finde auch ich genau diese Regel absolut zum Ko...., wenn Du auf der Strasse ohne Gefahr oder Behinderung für Dich und andere "schnell" unterwegs sein könntest. So benutze ich bergab niemals die Radwege z.B. an der Berg. Landstr. in Düsseldorf (G-max ca. 50 km/h) und am Trillser Berg in Hochdahl (G-max ca. 60 km/h), jeweils bei gemütlichem Mitstrampeln.)
Muss ich auf Radwegen fahren wenn es welche gibt?
Wie erwähnt: Ja, wenn der Radweg von einem blauen Lollipop verziert wird. Allerdings gibt es auch da Grenzfälle (z.B. "Am Kleinforst" in Düsseldorf; hier verläuft der Radweg nach kurzer Strecke nicht mehr parallel zur Strasse und führt "ganz woanders" hin).
Gibt es die Regel noch dass Räder unter 10kg tagsüber auch ohne Licht, Schutzblechen etc. auf der Straße fahren dürfen?
Schutzbleche gehören nicht zur erforderlichen (Sicherheits-) Aussstattung. Ansonsten ist die Frage weiter oben erschöpfend beantwortet worden.
Abschliessend eine Frage: Sind Polizisten wirklich so blöd, ist deren Ausbildung so schlecht oder nimmst Du uns (mit der Erklärung zur Frage) auf'n Arm? (Es ist keine Schande hier im Forum einzugestehen, dass man keine Ahnung von einem Thema hat.)
Gruss
Uli