Hallo Philip
rein rechtlich besteht der Radwegezwang nur dort wo die Radwege mit dem blauen Schild gekennzeichnet sind. Von einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder habe ich noch nichts gehört oder gelesen. Da es ja auch Radler ohne Tachometer gibt, wäre das wohl auch sinnlos. Das mit der Beleuchtung hat nichts mit dem Gewicht zu tun. Nur Sporträder (Rennräder) dürfen ohne Beleuchtung bzw. ohne Dynamobetrieb fahren. Alle anderen brauchen eine dynamobetriebene Beleuchtung.
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte. Übrigens ist es so, dass schlecht befahrbare Radwege aus der Radwegepflicht raus genommen werden müssen.
Bis dann
Sissi