Die Radwegepflicht hat nichts mit der Art von Rädern zu tun. Wenn du 10 Jahre und älter bist darfst du nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren. Und Radwegepflicht besteht - egal ob hell oder dunkel - nur wenn der Radweg mit dem blauen Schild gekennzeichnet ist. Wenn dein Bruder bei der Polizei ist müsster er das eigentlich wissen. Also bei blauen Radwegeschild musst du den Radweg nutzen, ist der Radweg gar nicht oder anders beschildert kannst du auch auf der Straße fahren. Bei Autofahrern hat sich diese Regelung aber noch nicht rumgesprochen. Einen Dynamo brauchst du leider schon. Wenn dich Polizei kontrollieren würde und konsequent dabei ist, kostet der fehlende Dynamo wahrscheinlich sogar Punkte in Flensburg.