Hallo Philip,
wir sind doch nicht in Österreich, da sind Rennradler von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen; zum Ausgleich haben Radwegbenutzer auch keine Vorfahrt vor rechtsabbiegenden Autos (in gleicher Fahrtrichtung!)
Auf deutschen Radwegen wird bei Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h automatisch eine Mitschuld des Schnellfahrers angenommen -im Falle eines Unfalls

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Wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Benutzung eines Radweges unzumutbar gefährlich ist,
musst du ihn auch benutzen; als Gefährdung gilt schlechter Fahrbahnbelag, überhohe Bordsteinauffahrten, aber nicht unbedingt Falschparker, Glasscherben oder Fussgängerzusammenrottungen!
Ich habe nichts gegen Radwege, nur gegen die Benutzungspflicht!

So, jetzt noch die alte Leier: 2 unabhängige Bremsen, helltönende Glocke, 6 Volt 3 Watt - Moment, da hat sich was verändert, mach doch mal einer weiter, der sich damit besser auskennt...!
Axel
