#1347116 - 07/17/1804:58 AMRe: Zu dichtes überholen durch Autos
[Re: derSammy]
AndreMQ
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In der STVO ist das wohl nicht zu finden, aber es gibt Verwaltungs- und Umsetzungsvorgaben (z.T. aus ERA oder Gerichtsurteilen), nach denen Radwege - vorausgesetzt überhaupt korrekt angeordnet - zusätzlich baulich verkehrssicher sein müssen und dazu gehört auch die Einsichtbarkeit (Buschreihen?) für Autos und umgekehrt. Wenn das nicht gegeben ist, braucht man der Benutzungspflicht nicht zu folgen.