Die Bescheinigung des Arbeitgebers brauchst du, wenn du berufliche Gründe angibst. Aber, wie ich schon weiter oben schrieb, einfach mal bei deiner Passbehörde googeln, da findest du, was du brauchst. Und auch die Gründe, die man anerkennt, sind dort aufgeführt.
Das hängt stark vom Wohnort ab. Das Bürgeramt bei mir auf dem Dorf hat ja noch nicht mal so wirklich eine Internetpräsenz. Beim Anruf bekam ich nur die Urlaubsvertretung an die Strippe und die war mit der Frage nach dem Zweitpass völlig überfordert. Auf meine Frage wie die das handhaben, ob man schriftlich etwas einreichen soll oder über das berechtigte Interesse an einem Zweitpass mündlich berichten soll kam nur die Aussage, Zweitpass gibt's nur in Ausnahmefällen. Mehr war aus der guten Frau nicht rauszubekommen, in jedem Fall bekomm ich von ihr aber keinen Zweitpass. Man könnte nun auf die Rückkehr der eigentlichen Sachbearbeiterin warten.
Naja, Infos zur Beantragung selber einzuholen ist nicht mein Anliegen. Dazu gibt es im Netz zuhauf einfach auffindbare Infos (Essenz: Jedes Bürgeramt handhabt das anders und manchmal sehr lax, manchmal sehr vorschriftenkonform).
Nur eben von der konkreten Verwendung eines Zweitpasses und den damit einhergehenden Schwierigkeiten lässt sich kaum was finden.