In der Bearbeitungszeit eines Visums beim örtlichen Konsulat wird polizeilich immer eine Kopie der Hauptseite und des Einreisevisums akzeptiert mit dem Hinweis auf die Passhinterlegung. Nur in Zweifelsfällen müsste man dann später das Original vorweisen (z.B. bei Verkehrsunfall oder Verhaftung, das will ja keiner).
Ein Zweitpass ohne Einreisestempel wäre hier kontraproduktiv. Eine alternierende Visumsbeantragung mit 2 Passdokumenten sehe ich ebenfalls als kontraproduktiv.
Mit einer solchen Begründung wird wohl auch kein Zweitpass ausgestellt. Die Ausstellung ist zu begründen.