Klingeln und Schreien ("Wer schreit hat Unrecht") sollte reichen. Da stimme ich schon zu.
Aber wer garantiert mir denn das ich keine Unanständigkeiten von mir gebe, die mich am Ende mit einer Anzeige wegen Beleidigung konfrontieren?
Ich glaube, da verwechselst du was, und zwar wesentliches.
Es geht hier nicht um Rum-"Schreien", also eine sehr laute Meinungsäußerung oder gar eine Pöbelei, sondern lediglich um einen Achtungs-"Schrei", also einen kurzen Ruf ohne ein Wort zu artikulieren. Deshalb schrieb ich auch:
"klingeln oder einen Schrei *) loslassen, das reicht"
Ein
Schrei, wenn es zum Klingeln nicht mehr reicht oder die Umgebung zu laut ist.
Sind nun alle Klarheiten beseitigt?
WdA
*) nicht: Schreien