Hallo Eva,

In Antwort auf: Schwarzradlerin

In Antwort auf: Faltradl
Vielleicht sollte man sich doch einen kräftigen Suchscheinwerfer am Fahrrad montieren um im Blendfalle zurückfeuern zu können.

Auf einem Schelmen anderthalb. Verstaendliche Reaktion, aber nicht die Loesung. Auch hier zaehlt ansonsten wieder § 17 StVO, diesmal der Abs. 6.


OK OK, natürlich hätte ich das gerne mit einem Taster. Dann könnte ich bei Bedarf kurz mal kräftig auf die Lichthupe drücken um den Autofahrer zu signalisieren das er mich blendet. Das sollte bei den meisten das gewünschte Ergebnis bringen.

Sollte ein Autofahrer nicht reagieren würde ich durchaus auch auf Daueraufblenden gehen, besonders wenn ich auf straßenbegleitenden Rad- oder Wirtschaftswegen fahre. Das ist nämlich die einzige Chance nicht auf überraschende Hindernisse aufzufahren.

Ach ja, auf Wegen neben der Straße ist auch Aufblendlicht von hinten nicht viel weniger fies. Man ist zwar nicht geblendet, doch in den sehr starken Schlagschatten verstecken sich Schlaglöcher, plötziche Wegbiegungen etc. Und diese Wege haben keine aufgemalte Begrenzungslinie, d.h. man ist ruckzuck auf der Bankette. Der Blindflug ist also nicht viel weniger intensiv wie bei der Blendung von vorne.

Gruß, Bernhard