Hallo Wolfi,
Fernlich innerorts ist uebrigens nicht einmal verboten - das nur noch so als Info ....
Aber was ist damit, daß man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden darf? Innerorts muss man
immer mit plötzlich auftauchenden anderen Verkehrsteilnehmern auf kurzer Distanz rechnen. So schnell kann niemand ablenden! Und meine Erfahrungen mit den Innerortsaufblender ist, daß diese bei Radfahrern und Fußgängern
nie abblenden.
Mein Fahrlehrer hat jedenfalls ganz strickt den Gebrauch des Fernlichtes innerorts untersagt. (Außerorts hingegen war es die Normalbeleuchtung weil das Abblendlicht eben nicht reicht um Hindernisse rechtzeitig zu erkennen. Abblenden für Radfahrer etc. war bei ihm natürlich Pflicht.)
Gruß, Bernhard