absoluter Blödsinn und unverantwortlich anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber würde ich sagen, denn die Taschenlampe strahlt üblicherweise auch nach oben ab und wird so die anderen Verkehrsteilnehmer massiv blenden.
Bei einer speziellen Fahrradlampe kommt das Licht dagegen dorthin wo man es braucht: auf den Weg.
Falsch! Wie der TO schrieb, fährt er (auch) Strecken durch Wald und ohne Gegenverkehr, da ist es absolut legitim, den Weg soweit wie möglich auszuleuchten. Gerade im Wald gibt es viele Hindernisse, die eine StVO-konforme Beleuchtung nicht erfassen kann, weil sie ausserhalb des Lichtkegels liegen. Auch KFZ haben eine legale, erweiterte Beleuchtung, die sich dort Fernlicht nennt, weil selbst der Gesetzgeber weiss, dass das Abblendlicht oft zu wenig ist.
Es ist eine andere Frage, ob jemand mit einer solchen Konstruktion verantwortungsvoll umgeht und auf Strecken mit Gegenverkehr diese ausschaltet/abblendet. Dass dann immer noch eine konforme Beleuchtung zur eigenen Sichtbarkeit vorhanden sein muss, versteht sich hoffentlich von selbst.
Zur technischen Umsetzung kann ich nichts sagen, aber machbar ist so etwas sicherlich.