Ein Meter nach links verschafft zumindest Sicherheitsraum, . . . . .
so weit, so gut, wenn sich dann nicht so ein Radler aus der "Rechts-Überholerfraktion" durch die rechts verbleibende Lücke quetscht. Selbstverständlich, ohne diese Absicht in gut wahrnehmbarer Weise vorher zumindest anzukündigen. Hinweise auf derartiges "berechtigtes" Verhalten kann man in einigen Beiträgen in diesem Faden finden.
Ist doch logisch

Auf der Straße ist man als Radfahrer berechtigt 1m bis 1,5m Abstand zum rechten Rand zu halten um die schnelleren Autofahrer am vorbeifahren bzw. am zu engen vorbeifahren zu hindern. Gegenüber schnelleren Radfahrern gilt das natürlich nicht. Für die muss man sich rechts an den Rand der Grasnarbe quetschen und darf auch um Himmels willen keinem Stock oder Schlagloch ausweichen. Als langsamerer Radfahrer muss man natürlich auf die schnelleren die mit drei cm Abstand vorbeifahren wollen, rechnen und auf diese Rücksicht nehmen.
Zur Information, ich erwarte eine Ankündigung durch Klingeln beim überholen und einen gewissen Abstand der mir das Ausweichen von Bodenhindernissen ohne Handzeichen und Schulterblick ermöglicht (sowohl auf der Straße als auch auf dem Radweg) und auf einem 2m breiten Radweg ist rechts fahren relativ bei ca. 1 m Abstand zum Rand, gerade wenn ich selber zügig unterwegs bin, da am Rand häufig vermehrt Bodenhindernisse auftauchen.
Gerade bei Radwegen die grad mal 2 m Breit sind ist das besonders logisch und selbstverständlich müssen die schnelleren auch nicht klingeln sondern dürfen davon ausgehen das man hinten Augen und prophetische Fähigkeiten hat.
(Ich beziehe mich hier nicht auf das was Falk geschrieben hat, sondern auf die Einstellung die bei einigen (Renn)-Radfahrern vorherrscht und die auch hier teilweise rauszuhören ist)
Gruß
Jörg