Siehst du, dort steht mit keiner Silbe, dass Fahrradsitze auf dem Oberrohr nicht zulässig seien. Nur der schon mehrfach angesprochene Fußschutz ist Vorschrift und war schon zu seiner Zeit, als ich als kleiner Stepke auf dem elterlichen 1-Gang-Tandem mitfuhr, Standard (und auf dem Stokeroberrohr übrigens entbehrlich).
Bestimmte Teile sind aber generell nicht zugelassen, wie Fahrradbeleuchtung ohne KBA-Prüfzeichen oder Pedelecs ohne CE-Zeichen oder Kindersitze, die das Obige nicht aufweisen.
"Nicht zugelassen" heißt nicht "nicht verkaufbar", sondern nur nicht legal im Bereich der StVO einsetzbar. Dass der (illegale) Einsatz wiederum kaum einen interessiert, wird angesichts der zahlreichen Billigakkulampen (oder der MTB-Lichtorgeln) deutlich.
Und ein Stück weit kann man das auch verstehen, die Zulassungsvoraussetzungen sind teilweise kaum nachvollziehbar. Man muss ja nicht gleich den alten Hut der Fahrradbeleuchtung hervorkramen, da kann man z.B. auch die Reflektorgeschichte nehmen: Die Scotchlight Speichenreflektoren müssen z.B. an jede Speiche des Rades, unabhängig davon, ob es deren 22 oder 96 sind. Diese Logik soll mir mal einer erklären.
Über den Sinn der SS-Gedächtnis-Pedalreflektoren in Kombination mit Fahrradtaschen hab ich mich an anderer Stelle schon ausgelassen und warum man explizit Warngeräte verbietet , die auch in Motorfahrzeugen gehört werden könnten, (und stattdessen einen Frequenzbereich vorschreibt, der mit zunehmenden Alter immer schwieriger wahrnehmbar wird) ist mir völlig schleierhaft.
