Hallo Falk,
Hallo Andreas,
rase nicht so.
"Unsinnig" kannst Du in keinem Fall als Argument gegen Geschwindigkeitsverstoße anbringen.
Falk
Es gab schon Fälle, bei denen Outofahrer gerichtlich eine Strafe abwehren konnten, weil sie nachts zu schnell an Schildern wie "30km/h wegen Schule" vorbeifuhren.
Gruß, Andreas