... und der Anhalteweg sollte
höchstens die Hälfte des Abstandes zum Vordermann in Metern betragen.
Aber natürlich darf der Anhalteweg eines Fahrrades auch länger sein.
Vermutlich wird er das bei einer -bewußt gefahrenen- Geschwindigkeit jenseits der 50 und innerorts aber nur einmal sein.
Soviel zur Flughöhe Null.
