Hallo Andreas!
Nach meinem Wissen kann Dir eine Geschwindigkeitskontrolle grundsätzlich nichts anhaben, da Du als Radler nicht verpflichtet bist, einen geeichten Tacho mitzuführen. Wie genau Dein Tacho anzeigt, ist alleine Dein Problem und wird offiziell nicht überwacht. Wenn Du den Radumfang passend einstellst, kannst Du 70 fahren und der Tacho zeigt nur 30 an.
Was anderes wäre es, wenn Dir nach einem Unfall eine unangemessene Geschwindgkeit nachgewiesen werden könnte.
Grüße
Michael