Zitat:
...kann Dir eine Geschwindigkeitskontrolle grundsätzlich nichts anhaben, da Du als Radler nicht verpflichtet bist, einen geeichten Tacho mitzuführen. Wie genau Dein Tacho anzeigt, ist alleine Dein Problem und wird offiziell nicht überwacht.


Auch ein "privater" Autofahrer benötigt keinen geeichten Tacho. listig
Und dennoch hilft es ihm wenig, wenn er behauptet, sein Tacho hätte eine geringere Geschwindigkeit angezeigt und er sei deshalb zu schnell gefahren. listig