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#259926 - 07/04/06 08:06 AM Darf der Kinderanhänger in der Bahn?
Jurinde
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Hallo,

wer hat Erfahrung, wer hat Ahnung:

Können/Dürfen wir mit dem Kinderanhänger in der Bahn mitfahren, wenn der Zug generell Fahrradmitnahme hat?

Gruß Jurinde
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#259928 - 07/04/06 08:09 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
Flo
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Ich hab noch nirgendswo gelesen, daß es verboten wäre. Gemeckert hat jedenfalls noch nie jemand schmunzel
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#259931 - 07/04/06 08:15 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
Gerald H.
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Bin neulichs mit meinem Sohn (2) in der Bahn gefahren.

Unserern Anhänger habe ich zusammengefaltet, die Räder hineingelegt und alles als Gepäckstück transportiert. Der Anhänger hat aber auch keine feste Wanne und so ist es recht einfach gewesen.


Gerald
Gerald
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#259934 - 07/04/06 08:20 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Gerald H.]
Flo
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In Antwort auf: Gerald Hinz

Bin neulichs mit meinem Sohn (2) in der Bahn gefahren.

Unserern Anhänger habe ich zusammengefaltet, die Räder hineingelegt und alles als Gepäckstück transportiert. Der Anhänger hat aber auch keine feste Wanne und so ist es recht einfach gewesen.


Manche Hänger ohne feste Wanne sind einfacher zerlegbar, als welche mit. zwinker
Das Zerlegen hab ich anfangs auch gemacht, ich wurde aber mehr und mehr zu faul - insb. wenn genügend Platz im Zug war/ist.
Alle Hänger, die mit drittem Rad ausgerüstet sind, kann man ja sowieso als Kinderwagen definieren. Gepäckhänger sind natürlich Rollkoffer schmunzel
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#259937 - 07/04/06 08:41 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
SchottTours
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Ich habe auch noch nie Probleme gehabt mit dem Kinderanhänger - gefaltet oder ungefaltet - in der Bahn...

Uwe
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#259941 - 07/04/06 08:45 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
Uli
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Eindeutige Antwort: JA! Einzig zu beachten: "Für Fahrradanhänger ist neben der Fahrradkarte für das Rad noch eine weitere Fahrradkarte erforderlich."
Gruß
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#259942 - 07/04/06 08:48 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
Jurinde
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Das freut mich ja, denn sind wir in der Tourenwahl nicht so beschränkt und müssen keine Route suchen, die von zu Hause losgeht. Zusammenfalten ist im Moment sehr wer, die die kleine Maus noch in der Weberschale sitzt und wenn Gepäck drin ist, denke ich klappts auch eher schlecht.
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#259944 - 07/04/06 08:49 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Uli]
Jurinde
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Das hatte ich mir schon gedacht, aber im RE kost` die ja nicht viel.
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#259945 - 07/04/06 08:52 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Uli]
Flo
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In Antwort auf: Uli

Eindeutige Antwort: JA! Einzig zu beachten: "Für Fahrradanhänger ist neben der Fahrradkarte für das Rad noch eine weitere Fahrradkarte erforderlich."


Hab ich noch nie gebraucht.
Nachdem Kinderwägen ja nix kosten, immer das dritte Rad montieren und als Kinderwagen nutzen?!
Nachdem Falträder ja nix kosten, darf ja auch ein Faltanhänger nix kosten? Ich würd mich erst mal dumm stellen und notfalls vorm Personal zusammenlegen.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#259949 - 07/04/06 09:29 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
Flying Dutchman
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Hallo,

Wir haben für den Kinderanhänger auch noch nie bezahlt zwinker Ich glaub, die meisten Schaffner kennen diese Regelung gar nicht.
Stressig ist beim Bahnfahren mit Kinderanhänger immer das Umsteigen besonders mit Bahnsteigwechsel. Wenn bei den RE im Haffas steht "Fahrzeuggebundene Einstiegshilfe" dann sind das die Niederflurdoppelstockwagen, da kann man den kinderanhänger so reinschieben. Bei den alten RE und RB muss man immer einen Zugbegleiter auftreiben, der einem die Mittelstange in der Tür entriegelt und wegklappt.
Wenn die Kinder erstmal selbst stehen/laufen konnen entspannt sich der Einsteigestress etwas lach

Gruß Robert
LG Robert
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#259960 - 07/04/06 10:07 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Uli]
SchottTours
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Ich habe auch noch nie etwas dafür bezahlt mit einer Ausnahme. Wenn der Kinderanhänger gefaltet wird, sowieso nichts, wenn ungefaltet, ja da hat mir einmal ein kundiger Zugbegleiter etwas abgeknöpft...

Das ist auch eine Horrovision für mich: wenn ich mit meinen beiden Kindern alleine unterwegs bin (d.h. mein Sohn im Anhänger, meine Tochter auf ihrem eigenen Fahrrad), habe ich beim Ein- und Aussteigen schon immer Angst, dass die Kinder oder ich im Zug bleiben. Im Münchner S-Bahn-Verkehr ist es uns aber einmal so ergangen. Zum Glück war da meine Frau auch noch dabei, so dass ich alleine (mit meinem Rad) eine Station weiterfahren musste...

Meistens wird einem beim Ein- und Ausladen aber sowieso geholfen.

Grüsse
Uwe
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#260062 - 07/04/06 03:30 PM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
Falk
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Das hatten wir vor zwei Jahren schonmal. Bahnseitig wird je eine Fahrradkarte für Fahrrad und Hänger verlangt. Kinderwagen mit Kind sind dagegen kostenlos. Also Bugrad mitnehmen und vor dem Verladen einbauen. Die Argumentation, mit Fahrrad ist es ein frachtpflichtiger Hänger, ohne ein freier Kinderwagen, halte ich für spitzfindig. Dann müsste ja auch ein normaler Kinderwagen eine Fahrradkarte kosten, wenn Du zusätzlich ein Fahrrad mitnimmst.
Zuammenlegbare Hänger sind wie zusammenlegbare Fahrräder natürlich die beste Lösung. Gelenkfahrrad und nichtfaltbarer Hänger mit Schubbügel und Bugrad müsste auch in ICE funktionieren. Ich weiß aber nicht, ob es schonmal jemand gemacht hat. Was nicht verboten ist, ist doch erlaubt.

Falk, SchwLAbt
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#260097 - 07/04/06 06:19 PM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Flo]
Jörg OS
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Also mich wundert jetzt schon wie viele hier das bewusste "Schwarzfahren" praktizieren und sich dieses dann auch noch mit fadenscheinigen Argumenten schönreden :-(

Dicke brauchen auch nur ein Ticket, also kaufe ich nur für die halbe Strecke eine Fahrkarte?

Kinder bis zum Alter von ?? fahren kostenlos mit der Bahn, nehmen aber auch einen Sitzplatz in Anspruch, also fahre ich ganz ohne Fahrkarte?

Und auf der anderen Seite womöglich noch irgendwelche Rechte einfordern.

Nee, nee , nee.

Gruß
Jörg

PS. Ja, ich kaufe für den Anhänger und für das Tandem je eine Fahrradkarte, so wie es in den Beförderungsbedingungen steht.
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#260117 - 07/04/06 07:16 PM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jurinde]
Tine
Unregistered
Hi,

im RE ist es gut möglich, den Anhänger als Kinderwagen durchgehen zu lassen.

Im IC würde ich aber immer einen Platz reservieren, dazu ist dann die Fahrradkarte erforderlich, falls ich mich recht entsinne.

Fahrradanhänger solo kann man sogar als Kinderwagen im ICE mitnehmen, hat eine Freundin mit zwei Kleinkindern häufiger gemacht, teilweise unter Murren wurde es stets akzeptiert.

Ich kaufe nach wie vor jedes Mal eine Fahrradkarte für Rad und Anhänger, auch wenn es gerade bei Kurzstrecken dann ganz schön happige Preise sind. So erhoffe ich mir u.a. einen (nicht vorhandenen) Beförderungsanspruch bei überfüllten RE ams Sonntag abend... zwinker

Tine
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#260127 - 07/04/06 08:20 PM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Falk]
Aragorn
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Also ganz klar nach den AGBs, Fahrradanhänger+Fahrrad=zwei Fahrradkarten

Der Fahrradanhänger ist zusammenzuklappen. Steht auch in den AGBs, ansonsten keine Beförderung.
Da mögen zwar auch einige meckern, aber jeder Fahrgast wird verstehen warum ein nicht zusammengeklappter Anhänger nicht Zugtauglich ist.
Die Vorstellung eines nichtfaltbaren Anhängers im ICE-Gang am Freitag Nachmittag im WE-Pendlerverkehr - oh man. Noch besser in den Sardinos der Odenwaldbahn im Feierabendverkehr - wer erklärt sich zum Test bereit?


Kinderwagen und Fahrrad halte ich für eine sehr unwahrscheinliche Kombination.
Soll das Kind allein im Kinderwagen fahren während Du mit dem Rad nebenher fährst?

Das Rufe nach Kinderwagenticket kommen ist ja klar, aber ich erinnere mal daran das jeder auch von euch mal Kind war. Nicht jeder hat ein Auto und ist möglicherweise auf den ÖPNV angewiesen um vorwärts zu kommen.
Beispiel: Einmal Kinderarzt hier im Ort wenn hier Kinderwagen wie Fahrrad kosten würde : 1,65€Fahrkarte Stadt+1,65€Fahrkarte zurück+3,10€BodoFahrradtageskarte=6,40€
Eine Mutter die mangels Betreuungsmöglichkeit nicht Vollzeit schaffen gehen kann dürfte etwa 10€/Tag für sich zur Verfügung haben (wir hatten trotz Arbeit zeitweise bedeutend weniger, aber das ist ein anderes Thema).
Nach Abzug der Kosten zur Deckung ihres Kaloriengrundbedarfs (=ca. 6€ für Essen/Tag) bedeutet es das schon ein Kinderarztbesuch nicht mehr drin ist.
(sicher, die ca2*3bis4km kann man auch laufen, aber mit krankem Kind???).

Kinderwagen ist ebend mehr als nur Freizeitvergnügen und kann deshalb nicht mit Fahrradanhänger verglichen werden.
Ich denke Deutschland ist schon Kinderfeindlich genug, da brauchen nicht noch Rufe nach Kinderwagengebühren kommen.

Zurück zum Thema:
Je nach Kontrolleur (bei den Privatbahnen gibt es da ganz ätzende Typen) kann auch schon die aus Unwissenheit fehlende Fahrradkarte eine 12 Zoll-Kinderrades ein Problem sein. Auch wenn es oft gut geht würde ich mich nicht darauf verlassen.

Zur Moral:
Ich persönlich finde es nicht gut wenn bewusst auf Kosten der anderen Fahrgäste kostenlose Leistungen erschlichen werden. Es mag zwar sein das der Beschiss in Deutschland praktisch zum guten Ton gehört - immerhin hält sich dadurch z.B. die ganze Branche der Steuerberater - aber gut finde ich es trotzdem noch lange nicht. Diese "ich weiss eigentlich müsste man, aber ich weiss wie man sich drum drückt...." ne, kann ich nicht gutheissen.

Es ist auch kein "Verbechen ohne geschädigtem", den Schaden tragen dann alle anderen Fahrgäste.
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#260152 - 07/05/06 05:36 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jörg OS]
Flo
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In Antwort auf: Jörg OS

Also mich wundert jetzt schon wie viele hier das bewusste "Schwarzfahren" praktizieren und sich dieses dann auch noch mit fadenscheinigen Argumenten schönreden :-(


Was heißt da schönreden? Erstens wusste ich bisher nicht, daß ein Anhänger eine eigene Karte braucht - die Zugbegleiter offensichtlich auch nicht. Jedenfalls wollte bisher keiner, daß ich nachlöse.
Wenn ich von meinem Gepäckhänger die Räder und die Deichsel abbaue ist das nur noch ein Planensack ähnlich Ortlieb.
Der Karren ist auch als Handwagen umbaubar - der ist ja dann wohl erlaubt. Ich find es offen gestanden eine sehr seltsame Beförderungspolitik, daß bei einem Fußgänger das Gepäck nichts kostet, bei einem Radler schon.
Genauso mit Kinderwägen. Fußgänger zahlen nichts dafür, Radler schon. Warum? Bekannte von mir bauen ihren Ritschie die ganze Zeit zum Kinderwagen um, wenn sie zum Einkaufen gehen o.Ä. Warum sollte er in der Bahn kein Kinderwagen mehr sein, im Einkaufszentrum aber schon? Das entbehrt für mich jeglicher Logik.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#260155 - 07/05/06 06:02 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Flo]
Flo
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Ach ja nochwas:

Wo setzt man dann die Grenze?

Sind das jetzt Kinderwagen oder ein Anhänger:

Chariot als Jogger umgebaut


Ritschie als Jogger und als Biker


TFK Kinderwagen mit angebauter Anhängerkupplung

Nur mal zum Nachdenken. schmunzel
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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Off-topic #260157 - 07/05/06 06:07 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Flo]
Job
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warum sollte die Bahn den Kindertransport vereinfachen?
Kinder machen Krach, Dreck und belästigen andere Fahrgäste. Darum gibts bei der Bahn eben mehr Raucher- als Kinderabteile.

Da fällt mir gerade ein: Aus Kindern könnten Kunden werden, Raucher sind eher kurzlebige Kunden.

ups, vieleicht sollte man herrn M. mal ne Mail schreiben.

passt doch alles ganz gut in die allgemeine Situation in D.

job
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Off-topic #260178 - 07/05/06 07:20 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Job]
Jörg OS
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In Antwort auf: katjob

warum sollte die Bahn den Kindertransport vereinfachen?
Kinder machen Krach, Dreck und belästigen andere Fahrgäste. Darum gibts bei der Bahn eben mehr Raucher- als Kinderabteile.

Da fällt mir gerade ein: Aus Kindern könnten Kunden werden, Raucher sind eher kurzlebige Kunden.

ups, vieleicht sollte man herrn M. mal ne Mail schreiben.

passt doch alles ganz gut in die allgemeine Situation in D.

job


"Ob mit Papa, Mama, Opa oder Oma oder allen zusammen - in Ihrer Begleitung fahren Kinder unter 15 Jahren kostenlos mit! Und falls Ihre Kinder mal allein unterwegs sind, erhalten sie immer 50% Rabatt - sowohl im DB-Nah- als auch im Fernverkehr.

Die kostenlose Kindermitnahme gibt es übrigens auch in vielen europäischen Nachbarländern. Mit der TEE-Familienkarte reisen sogar Kinder unter 17 Jahren in Ihrer Begleitung kostenlos in die Schweiz und nach Österreich.

Bitte lassen Sie beim Kauf Ihrer Fahrkarte die kostenlos mitreisenden Kinder (von 6 bis 14 Jahren) auf Ihrer Fahrkarte eintragen bzw. geben Sie Sie bei Ihrer Buchung im Internet mit an. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich. Die Kinder zahlen dann 50% des Fahrpreises. Kinder unter 6 Jahren reisen immer kostenlos und ohne Fahrkarte."

Ist das irgendwie Familien- oder Kinderfeindlich?

Gruß
Jörg
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Off-topic #260191 - 07/05/06 07:56 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jörg OS]
Flo
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In Antwort auf: Jörg OS

Bitte lassen Sie beim Kauf Ihrer Fahrkarte die kostenlos mitreisenden Kinder (von 6 bis 14 Jahren) auf Ihrer Fahrkarte eintragen bzw. geben Sie Sie bei Ihrer Buchung im Internet mit an. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich. Die Kinder zahlen dann 50% des Fahrpreises. Kinder unter 6 Jahren reisen immer kostenlos und ohne Fahrkarte."


Ist eigentlich ein schönes Angebot. Nur wie bring ich das dem Automaten bei? Schalter? Der hat nur offen, während ich arbeite.
Spontankauf ist unmöglich.
Warum muß das eigentlich so kompliziert sein, mit diesen Karten? Da sind wir wieder beim mangelnden Servicekonzept der Bahn, deswegen kann ich zumindest meist das Angebot nicht warnehmen. Und das alles ist ganz nett, erklärt dennoch nicht die Unlogik bei der Mitnahme von Kinderwägen ääääääh Anhängern.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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Off-topic #260192 - 07/05/06 08:07 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jörg OS]
Julchen
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In Antwort auf: Jörg OS

"Ob mit Papa, Mama, Opa oder Oma oder allen zusammen - in Ihrer Begleitung fahren Kinder unter 15 Jahren kostenlos mit! Und falls Ihre Kinder mal allein unterwegs sind, erhalten sie immer 50% Rabatt - sowohl im DB-Nah- als auch im Fernverkehr.

Die kostenlose Kindermitnahme gibt es übrigens auch in vielen europäischen Nachbarländern. Mit der TEE-Familienkarte reisen sogar Kinder unter 17 Jahren in Ihrer Begleitung kostenlos in die Schweiz und nach Österreich.

Bitte lassen Sie beim Kauf Ihrer Fahrkarte die kostenlos mitreisenden Kinder (von 6 bis 14 Jahren) auf Ihrer Fahrkarte eintragen bzw. geben Sie Sie bei Ihrer Buchung im Internet mit an. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich. Die Kinder zahlen dann 50% des Fahrpreises. Kinder unter 6 Jahren reisen immer kostenlos und ohne Fahrkarte."

Ist das irgendwie Familien- oder Kinderfeindlich?

Gruß
Jörg

Das glücklicherweise nicht (wie zum Beispiel im Nahverkehr vieler Städte, da zahlt man sich mit mehr als zwei Kindern dumm und dämlich, weil dann die Familienkarten nicht mehr gelten böse
Aber ich fahre nun fast jede Woche 2mal mit der DB jeweils ca 3 Stunden. Und da habe ich bisher leider nur mitbekommen, dass Kinder, gerade auf längeren Strecken nicht mehr Kinderm sein durften. Nein, sie mussten still sitzen wie kleine Erwachsene, spielen durften sie nich (mit den üblichen dazugehörigen "spiel-Geräuschen" und singen oder mal kurz quietschen cshon garnicht. Und wehe der arrmen Mutter, deren kleinkind angefangen hat zu schreien. Sofort war ein Bahnbeamter zur Stelle um für Ruhe zu sorgen., was freilich manchmal noch kontraproduktiv war.
ALso, natürlich liegts in erster Linie am jeweiligen Zugbegleiter, spricht aber Bände über die Mentalität öffentlicher Dienstleistungsunternehmen in D.

Übrigens, kleines O-Toppic: Hunde zahlen bei der DB (mit Maulkorb und Leine) den Kinderfahrpreis, sogar dann, wenn sie keinen weiteren Platz wegnehmen, sondern z.B. auf dem Schoß oder unter dem Sitz mitreisen. Ich habe ja nun eine Bahncard, auf die Kinder kostenlos mitfahren. Wen wunderts, Hunde, trotzdem, dass sie den Kinderfahrpreis zahlen, natürlich nicht. schon komisch, was?
Mit dem Blick von oben, von außen, relativieren sich die engen, unbeweglichen Verhältnisse, über die der Ernst des Faktischen tyrannisch herrscht -Wilhelm Schmid-
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#260216 - 07/05/06 09:34 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Jörg OS]
monika
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In Antwort auf: Jörg OS

PS. Ja, ich kaufe für den Anhänger und für das Tandem je eine Fahrradkarte, so wie es in den Beförderungsbedingungen steht.


*UPS* mir fällt gerade auf, dass ich diese Regelung noch gar nicht kenne und muss daher gestehen, dass ich dann letztes Jahr ziemlich oft "Schwarzfahrer" war. (Denn bei der Strecke Dänemark/Göttingen hatten wir immer den Hänger dabei)
Allerdings hat das bisher auch noch keiner bemängelt oder nach der Karte für den Hänger gefragt, sonst wäre mir das vermutlich schon aufgefallen.
Lediglich hin und wieder kommt die Frage, ob man für das Tandem nicht 2 Karten benötigen würde.

Auf Fähren (z.B. Personenfähre Hiddensee<->Rügen), wo die Leute sich immer am Kopf kratzen und überlegen, ob Tandem mit Hänger nun eine oder 2 Fahrradkarten ausmacht, zahle ich lieber 2. Meine Hoffnung dabei ist, dass wir als Reiseradler nicht unangenehm in Erinnerung bleiben und es dann nicht irgendwann heisst: Radfahrer nehmen wir nicht mehr mit.

Gruß Monika
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#260223 - 07/05/06 09:50 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: monika]
Flo
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In Antwort auf: monika

*UPS* mir fällt gerade auf, dass ich diese Regelung noch gar nicht kenne und muss daher gestehen, dass ich dann letztes Jahr ziemlich oft "Schwarzfahrer" war. (Denn bei der Strecke Dänemark/Göttingen hatten wir immer den Hänger dabei)
Allerdings hat das bisher auch noch keiner bemängelt oder nach der Karte für den Hänger gefragt, sonst wäre mir das vermutlich schon aufgefallen.


Ja eben, somit sehe ich das auch nicht als Schwarzfahren. Du kannst ja auch ohne Karte einsteigen - mit Ausnahme im Nahverkehr - und im Zug die Karte kaufen. Du kannst auch im Zug nachlösen oder sonstwas. Ich bin immer davon ausgegangen, daß die Zugbegleiter mir das schon sagen werden, wenn ich was falsch mache und mich notfalls zur Kasse bitten - was sie nie taten, also ging ich bisher davon aus, daß das, was ich mache, richtig ist.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#260224 - 07/05/06 10:06 AM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Falk]
Flo
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Hab mich grad mal auf der Bahnseite kundig gemacht - zumindest ich sollte das ja genauer wissen.
Die URL der entsprechenden Seite der Bahn ist:
BAHNlink
Das heißt: Hab ich einen kleinen Reiseanhänger und bekomme ihn noch in die Packtasche oder in eine eigene Tasche, kein Problem.
Kinderanhänger falten reicht nicht, den bekäme ich ja nicht ins Gepäcknetz. (Wenn ich das richtig verstehe, muß ich ihn da nichtmal reintun, sondern nur reinpacken "können".)
Wenn ich den Kinderanhänger zum Kinderwagen umbaue, sollte er - da bin ich Falks Meinung - wiederum kostenlos sein.
Alles natürlich ohne Gewähr, basiert alles auf meinem Verständnis des Textes auf der Homepage der Bahn.

Sowas würde eigentlich auch in die FAQ gehören. Fahrradtransport und Bahn gibts noch gar nicht (wär das nichts für Dich Falk?), deshalb würde ichs im Bereich Anhänger ablegen.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#260286 - 07/05/06 04:35 PM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Flo]
Jörg OS
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In Antwort auf: Flo

Hab mich grad mal auf der Bahnseite kundig gemacht - zumindest ich sollte das ja genauer wissen.

Moin Flo,

bei deinem beruflichen Hintergrund hatte ich vorrausgesetzt das du die Bestimmungen kennst. Wollte dich aber auch nicht persöhnlich angreifen, mußte halt irgendwo meinen Kommentar anhängen.


Sicherlich ist heute der Übergang zwischen Kinderwagen und Kinderfahrradanhänger fließend, wie du ja an einigen Beispielen gezeigt hast. Aber auch für größere Kinderfahrradanhänger gibt es ein vorderes Stützrad und da ist halt die Frage ob man nun sowas unbedingt als Kinderwagen durchdrücken muß.

Grundsätzlich gibt es natürlich zwei Arten der Herrangehensweise an die Tarifbedingungen und deren Ungleichheiten.

1. Ich zeige auf jemanden oder etwas und verlange für mich eine Entsprechende Gleichbehandlung.

- Wieso darf der kostenlos sein Surfbrett mitnehmen und ich mien Sportgerät (Fahrrad) nicht?
- Wieso darf der Teenie umsonst mit seiner Mutter mitfahren und ich nicht umsonst mit meiner Frau? Dabei kann ich mindestens genauso kindisch sein :-)
- Wieso darf der seinen rollenden Schrankkoffer umsonst mitnehmen und ich soll für das Rollgestell meiner 2 Ortliebsäcke 'ne Radkarte kaufen?
- ......

2. Ich akzeptiere das ich für den Transport meines, zumindest auf der Rückreise, dreckigen Radanhängers einen Obolus zahle. Um den Tarif nicht noch mehr zu verkomplizieren halt 'ne Radkarte. Sollte ich das nicht wollen hilft nur Zerlegen und Einpacken.
Das andere da vielleicht besser bei wegkommen als ich gönne ich denjenigen und gut ist's.

Ich tendiere eindeutig zu 2.

Das du und andere noch nicht auf die fehlende Radkarte angesprochen wurde ist mir ein Rätzel. Wenn ich für den Fernverkehr für uns Tickets am Bahnschalter kaufe und ehrlich angebe "Und ein Tandem und ein Anhänger" bekomme ich hier in OS immer richtigerweise je ein Ticket fürs Tandem und eine für den Anhänger.

Bei unserer letzten Fahrt, allerdings Nahverkehr, wollte uns eine Schaffnerin sogar 3 Fahrradkarten aufschwatzen (2 für das Tandem, 1 für den Anhänger)

Wobei wir nun bei einem weiteren Problem währen. Bei uns treten Unstimmigkeiten zwischen Zugbegleitern und uns bezüglich der Anzahl der Fahrradtickets immer nur im Nahverkehr auf. Im Fernverkehr gibt es nie Probleme.

Das scheint mir von den teilweise von den AGBs der Bahn abweichenden AGBs einiger Verkehrsverbünde zu kommen.

Da erhält der Tarifdschungel nun eine weitere Komponente. Ich habe das mal mit der LVG NDS ausdiskutiert. Ergebniss, man braucht eine zum Personenticket passendes Fahrradticket. Bedeutet z.B. das man, jenachdem ob man mit einem Bahnticket oder Verkehsverbundsticket fährt, eine unterschiedliche Anzahl an Fahrradtickets benötig. Obwohl man mit dem gleichen Zug auf gleicher Strecke fährt.


@ Monika
Das hast du dann verdrängt oder hast im passenden Moment weggehört ;-)
Das haben wir mit Sicherheit auf einer unseren gemeinsamen Reisen und Bahnfahrten diskutiert.

Gruß
Jörg
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#260289 - 07/05/06 04:46 PM Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? [Re: Flo]
Falk
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Zitat:
Kinderanhänger falten reicht nicht, den bekäme ich ja nicht ins Gepäcknetz.

Ein Gepäckstück darf größer sein, dann ist es eine Traglast. Die muss von einer Person getragen weren können und muss nicht unter oder über den Sitzplatz, sofern vorhanden, passen. Wozu sind die Regale in den Großraumwagen auch sonst da? Mein Fahrrad fällt jedenfalls in diese Kategorie.

Falk, SchwLAbt
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