Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn?

Posted by: Jörg OS

Re: Darf der Kinderanhänger in der Bahn? - 07/05/06 04:35 PM

In Antwort auf: Flo

Hab mich grad mal auf der Bahnseite kundig gemacht - zumindest ich sollte das ja genauer wissen.

Moin Flo,

bei deinem beruflichen Hintergrund hatte ich vorrausgesetzt das du die Bestimmungen kennst. Wollte dich aber auch nicht persöhnlich angreifen, mußte halt irgendwo meinen Kommentar anhängen.


Sicherlich ist heute der Übergang zwischen Kinderwagen und Kinderfahrradanhänger fließend, wie du ja an einigen Beispielen gezeigt hast. Aber auch für größere Kinderfahrradanhänger gibt es ein vorderes Stützrad und da ist halt die Frage ob man nun sowas unbedingt als Kinderwagen durchdrücken muß.

Grundsätzlich gibt es natürlich zwei Arten der Herrangehensweise an die Tarifbedingungen und deren Ungleichheiten.

1. Ich zeige auf jemanden oder etwas und verlange für mich eine Entsprechende Gleichbehandlung.

- Wieso darf der kostenlos sein Surfbrett mitnehmen und ich mien Sportgerät (Fahrrad) nicht?
- Wieso darf der Teenie umsonst mit seiner Mutter mitfahren und ich nicht umsonst mit meiner Frau? Dabei kann ich mindestens genauso kindisch sein :-)
- Wieso darf der seinen rollenden Schrankkoffer umsonst mitnehmen und ich soll für das Rollgestell meiner 2 Ortliebsäcke 'ne Radkarte kaufen?
- ......

2. Ich akzeptiere das ich für den Transport meines, zumindest auf der Rückreise, dreckigen Radanhängers einen Obolus zahle. Um den Tarif nicht noch mehr zu verkomplizieren halt 'ne Radkarte. Sollte ich das nicht wollen hilft nur Zerlegen und Einpacken.
Das andere da vielleicht besser bei wegkommen als ich gönne ich denjenigen und gut ist's.

Ich tendiere eindeutig zu 2.

Das du und andere noch nicht auf die fehlende Radkarte angesprochen wurde ist mir ein Rätzel. Wenn ich für den Fernverkehr für uns Tickets am Bahnschalter kaufe und ehrlich angebe "Und ein Tandem und ein Anhänger" bekomme ich hier in OS immer richtigerweise je ein Ticket fürs Tandem und eine für den Anhänger.

Bei unserer letzten Fahrt, allerdings Nahverkehr, wollte uns eine Schaffnerin sogar 3 Fahrradkarten aufschwatzen (2 für das Tandem, 1 für den Anhänger)

Wobei wir nun bei einem weiteren Problem währen. Bei uns treten Unstimmigkeiten zwischen Zugbegleitern und uns bezüglich der Anzahl der Fahrradtickets immer nur im Nahverkehr auf. Im Fernverkehr gibt es nie Probleme.

Das scheint mir von den teilweise von den AGBs der Bahn abweichenden AGBs einiger Verkehrsverbünde zu kommen.

Da erhält der Tarifdschungel nun eine weitere Komponente. Ich habe das mal mit der LVG NDS ausdiskutiert. Ergebniss, man braucht eine zum Personenticket passendes Fahrradticket. Bedeutet z.B. das man, jenachdem ob man mit einem Bahnticket oder Verkehsverbundsticket fährt, eine unterschiedliche Anzahl an Fahrradtickets benötig. Obwohl man mit dem gleichen Zug auf gleicher Strecke fährt.


@ Monika
Das hast du dann verdrängt oder hast im passenden Moment weggehört ;-)
Das haben wir mit Sicherheit auf einer unseren gemeinsamen Reisen und Bahnfahrten diskutiert.

Gruß
Jörg