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#148602 - 02/05/05 08:50 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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"Blockwart"? So verkehrt ist das gar nicht. Solche Typen, wie der mit dem Liegerad, müssen erst gelinkt und dann angeschi**en werden. ... Schön hoch bieten (wenn wirklich klar ist, das Betrug im Spiel ist) und hinterher ihn auf den Kosten sitzen lassen Das ist genau genommen eine öffentliche Aufforderung, selbst strafbare Handlungen vorzunehmen. Außerdem riecht das nach Selbstjustiz. Im wahren Leben würde man solche Leute verprügeln Junge, Junge! Ein starkes Wort! BdW: Das Radforum ist kein Stammtisch. Wolfrad
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#148606 - 02/05/05 09:19 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: Wolfrad]
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Im wahren Leben würde man solche Leute verprügeln
Tjo man sieht auch Radler sind nur ein Querschnitt der Bevölkerung.....
Werden wir zum Thema Gewalt wohl auch in Zukunft nichts besseres zu lesen bekommen........
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Edited by Berliner (02/05/05 09:20 PM) |
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#148607 - 02/05/05 09:33 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: Berliner]
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Davon abgesehen ist es durchaus bekannt, daß auch bei ebay nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Wer betroffen ist, der kann alle möglichen rechtlichen Schritte einleiten um zu seinem Recht zu kommen.
Aber gerade da dieser Umstand bekannt ist, sollte eben jeder der sich auf diese Plattform einläßt auch zusehen nicht wild draufloszukaufen und zu bieten sondern die vielen Möglichkeiten nutzen sich bestmöglich abzusichern.
Ich persönlich habe bisher über 50 Verkäufe und Käufe getätigt und hatte bisher keine nennenswerten Probleme. Lediglich einmal waren Kettenblätter nicht in dem Zustand wie sie angepriesen wurden. Hier war der Verkäufer sofort bereit die Kaufsumme zurückzuerstatten. Ich denke mal er hatte wirklich keine Ahnung und hielt sie auch wirklich für noch gut. Er wollte die Teile dann nichtmal zurückgeschickt haben so daß ich sie dann fachgerecht entsorgen konnte.
Ansonsten gelten bei ebay die gleichen Verhaltensweisen wie in jedem anderen Geschäft. Man redet zuerst, wenn man aus berechtigten Gründen unzufrieden ist. Da läßt sich vieles klären.
Ansonsten bezahlt man gerade hohe Summen nicht blind sondern setzt einen Treuhänder ein. Über Marktpreise erkundigt man sich vorher. Wenn man das nicht tut, läuft man auch beim Krämer um die Ecke wahrscheinlich Gefahr zu viel zu bezahlen, weil der es vielleicht gar nicht billiger einkaufen kann.
Herkunftsnachweise zu verlangen ist äußerst löblich.
Was gibbet sonst noch zu sagen........ Es stehen einem die gleichen Rechte zu wie bei jedem anderen Geschäft, nur ist es u. U. schwieriger diese zu bekommen aufgrund der räumlichen Entfernung die regelmäßig vorliegt. Aber darauf läßt sich der Ebay Nutzer von Anfang an ein. Und das macht dann den Reiz einer Auktion auch aus. Auch bei einer Live Auktionen kauft man oft die Katze im Sack und genau das macht den Reiz aus. Wer das nicht möchte nimmt einfach nicht an einer Auktion teil.
Gruß Daniel
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#148610 - 02/05/05 09:41 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: Wolfrad]
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"Blockwart"? So verkehrt ist das gar nicht. Wolfrad
Zu deiner Info: Wikipedia: "Der Blockwart ist ein Begriff aus der Zeit des Nationalsozialismus und bezeichnet einen Angehörigen der untersten Ebene der NSDAP-Hierarchie. Der Blockwart stand am Ende der Kette Führer, Gauleiter, Kreisleiter, Ortsgruppenleiter, Zellenleiter, war also für einen Häuserblock zuständig und bildete damit die Schnittstelle zwischen NSDAP und Gesellschaft."Das meinte ich mit 'verwechseln'. Dir scheint es da ähnlich zu gehen. Solche Typen, wie der mit dem Liegerad, müssen erst gelinkt und dann angeschi**en werden. ... Schön hoch bieten (wenn wirklich klar ist, das Betrug im Spiel ist) und hinterher ihn auf den Kosten sitzen lassen Das ist genau genommen eine öffentliche Aufforderung, selbst strafbare Handlungen vorzunehmen. Außerdem riecht das nach Selbstjustiz. Wolfrad Das stimmt so nicht: Selbstjustiz vielleicht, strafbar nein! Wikipedia: "Selbstjustiz ist grundsätzlich strafbar, wenn sie ihrerseits mit rechtswidrigen Mitteln vorgenommen wird." Wo siehst du die strafbare Handlung? Bieten ist legal und sich vom Kauf zurückzuziehen ebenfalls, wenn Betrug vorliegt. Du kennst anscheinend die AGB von eBay und ebenfalls unsere Gesetzgebung nicht. Im wahren Leben würde man solche Leute verprügeln Junge, Junge! Ein starkes Wort! BdW: Das Radforum ist kein Stammtisch. Wolfrad Ich habe den Konjunktiv II verwandt. Es ist dir vielleicht aufgefallen. Prost! cu Tom
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#148611 - 02/05/05 09:45 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Du kennst anscheinend die AGB von eBay und ebenfalls unsere Gesetzgebung nicht. ...also darauf würde ich im Falle von Wolfrad nicht wetten...
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#148612 - 02/05/05 09:49 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Gesetz dem Falle, das Bieten auf sein eigenes Produkt über einen gefakten Account oder Freund wäre strafbar zb Betrug wie es hier ja häufig angesprochen wurde (persönlich möchte ich diese Feststellung den Volljuristen überlassen und nicht mit meinem Jura Light Studium schlaue Reden schwingen) dann tust du in deinem Aufruf das Gleiche. Denn du sagst, wenn es klar ist das dort dieser angebliche Betrug vorliegt soll man Bieten um es dann wieder zurückzunehmen und dem Anbieter einen finanziellen Schaden zuzufügen. Das heißt du bietest mit dem vorher gefaßten Entschluß das Angebot sowieso wieder zurückzunehmen. Ich denke das wird Wolfrad auch so gesehen haben.
Ich frage mich aber wie du aus der Wäsche guckst, wenn sich der angebliche Betrug als keiner rausstellt und ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung bei dir einflattert...........
Deshalb bei Betrugsverdacht mit ebay Kontakt aufnehmen und ggf es den Profis überlassen dies zu klären.
Gruß Daniel
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Edited by Berliner (02/05/05 09:51 PM) |
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#148614 - 02/05/05 09:56 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Laß' mal gut sein!
Und Dein "Prost" kannst Du getrost stecken lassen.
WdA
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#148616 - 02/05/05 10:03 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: Berliner]
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Gesetz dem Falle, das Bieten auf sein eigenes Produkt über einen gefakten Account oder Freund wäre strafbar zb Betrug wie es hier ja häufig angesprochen wurde (persönlich möchte ich diese Feststellung den Volljuristen überlassen und nicht mit meinem Jura Light Studium schlaue Reden schwingen) dann tust du in deinem Aufruf das Gleiche. Denn du sagst, wenn es klar ist das dort dieser angebliche Betrug vorliegt soll man Bieten um es dann wieder zurückzunehmen und dem Anbieter einen finanziellen Schaden zuzufügen. Das heißt du bietest mit dem vorher gefaßten Entschluß das Angebot sowieso wieder zurückzunehmen. Ich denke das wird Wolfrad auch so gesehen haben. Ich frage mich aber wie du aus der Wäsche guckst, wenn sich der angebliche Betrug als keiner rausstellt und ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung bei dir einflattert........... Deshalb bei Betrugsverdacht mit ebay Kontakt aufnehmen und ggf es den Profis überlassen dies zu klären. Gruß Daniel Wenn der ganze Sachverhalt (also, die Tatsache, dass der Betrug schon vorab erkannt wurde und dann trotzdem geboten wird) offen liegen würde, gebe ich dir Recht. Dies wäre ja nicht der Normalfall. Erst nach der Auktion stellt man fest, das evtl. ein Betrug vorliegt und dürfte dann sein Gebot zurückziehen. Ich muss mir mal einen /IRONIE ON OFF/ Schalter basteln, sonst trete ich womöglich noch einigen Leuten auf den Schlips (und das in der 5. Jahreszeit ). Ich hatte mal so einen Fall. Da habe ich nach der Auktion durch gründliche Recherche (weil das Teil halt ziemlich teuer war) feststellen müssen, das ich von einem Hamburger Betrügerring gelinkt wurde. Da war ich echt sauer und es dauerte eine Weile, bis alles zu meiner Zufriedenheit geklärt war (sich da allein auf ebay verlassen, na ich weiss nicht...). cu Tom
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#148617 - 02/05/05 10:07 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: Wolfrad]
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Laß' mal gut sein!
Und Dein "Prost" kannst Du getrost stecken lassen.
WdA
Ich ziehe hiermit mein 'Prost' aus Beitrag #148610 zurück. cu Tom
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#148618 - 02/05/05 10:08 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Wenn der ganze Sachverhalt (also, die Tatsache, dass der Betrug schon vorab erkannt wurde und dann trotzdem geboten wird) offen liegen würde, gebe ich dir Recht. Dies wäre ja nicht der Normalfall. Erst nach der Auktion stellt man fest, das evtl. ein Betrug vorliegt und dürfte dann sein Gebot zurückziehen. Ich muss mir mal einen /IRONIE ON OFF/ Schalter basteln, sonst trete ich womöglich noch einigen Leuten auf den Schlips (und das in der 5. Jahreszeit ). Ich hatte mal so einen Fall. Da habe ich nach der Auktion durch gründliche Recherche (weil das Teil halt ziemlich teuer war) feststellen müssen, das ich von einem Hamburger Betrügerring gelinkt wurde. Da war ich echt sauer und es dauerte eine Weile, bis alles zu meiner Zufriedenheit geklärt war (sich da allein auf ebay verlassen, na ich weiss nicht...).
cu Tom So hast du es oben nicht geschrieben...... lies das einfach nochmal selber durch..... Gruß Daniel
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#148619 - 02/05/05 10:12 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Schön hoch bieten (wenn wirklich klar ist, das Betrug im Spiel ist) und hinterher ihn auf den Kosten sitzen lassen Wenn der ganze Sachverhalt (also, die Tatsache, dass der Betrug schon vorab erkannt wurde und dann trotzdem geboten wird) offen liegen würde, gebe ich dir Recht. ...also wie erklärst Du deinen Widerspruch?
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#148623 - 02/05/05 10:32 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: Berliner]
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So hast du es oben nicht geschrieben...... lies das einfach nochmal selber durch..... Gruß Daniel
Ja, das ist richtig. Warum? Der von mir geschilderte Fall ist eine rein theoretische Abhandlung, da man während einer Auktion unmöglich beweisen kann, das Betrug vorliegt (vielleicht gibt es auch eine Ausnahme, kenn ich aber nicht). Man kann es vielleicht erahnen und müsste es im Nachgang (mit Hilfe) beweisen. Erst dann wäre das Zurückziehen des Angebots möglich. Der Ausgangspunkt liegt hier ja (wie oben nachzulesen ist) in der Preistreiberei (es fallen also so eindeutige Betrugssachen, wie gestohlene Dinge heraus) und diese ist während einer Auktion bestimmt nicht einfach beweisbar (vom Bieter aus). Das Auktionshaus selbst kann im ersten Moment auch nicht viel unternehmen (ausser wenn ein und der selbe Verkäufer mit mehreren eigenen Accounts auf seine eigenen Sachen bietet). Und es ist sehr schwer, einem Preistreiber zu beweisen, das er das bebotenen Teil eigentlich garnicht kaufen wollte (da liegt der Haken). Aus dieser theoretischen Situation heraus ist mein obiger Schriebs zu sehen (deshalb auch 'müssen' ). Daher ist auch eine Aufforderung zu einer Straftat weit neben der Sache. Im letzten Beitrag habe ich die Situation beschrieben, die wirklich eintreten kann (und eingetreten ist). Ich hoffe, das war jetzt nicht ganz zu verwirrend. Prost Wasser (ich trinke nämlich nicht vorm PC, auch nicht an Fasching) cu Tom
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#148688 - 02/06/05 10:17 AM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Das stimmt so nicht: Selbstjustiz vielleicht, strafbar nein! Wikipedia: "Selbstjustiz ist grundsätzlich strafbar, wenn sie ihrerseits mit rechtswidrigen Mitteln vorgenommen wird." Wo siehst du die strafbare Handlung? Bieten ist legal und sich vom Kauf zurückzuziehen ebenfalls, wenn Betrug vorliegt. Du kennst anscheinend die AGB von eBay und ebenfalls unsere Gesetzgebung nicht.
Morgen tosa, ich habe weiter oben das Strafgesetzbuch zitiert. Hier nochmals der Auszug von § 263 Betrug: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das von Dir beschriebene Verhalten erfüllt eindeutig die Tatbestandsmerkmale des Betrugs: Du spiegelst dem Verkäufer vor, dass Du sein Angebot wahrnehmen willst, obwohl Du dies gar nicht beabsichtigst. Damit erfüllst Du den Tatbestand der Vorspiegelung falscher Tatsachen. Mit dieser Vorspiegelung erregts Du einen Irrtum, bzw. bei mehrmaligem Bieten unterhälst Du diesen Irrtum. Tatbestandsmerkmal 2. Dein Verhalten führt dazu, dass eine Person ein höheres Angebot abgibt. Dadurch hast Du diese Person in ihrem Vermögen geschädigt. Die Tatsache, dass deinem Betrug ein rechtswidriger Akt vorausgegangen ist, legalisiert Dein Verhalten in keinster Weise. Pantani
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#148707 - 02/06/05 11:28 AM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: pantani]
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Morgen tosa, ich habe weiter oben das Strafgesetzbuch zitiert. Hier nochmals der Auszug von § 263 Betrug: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das von Dir beschriebene Verhalten erfüllt eindeutig die Tatbestandsmerkmale des Betrugs: Du spiegelst dem Verkäufer vor, dass Du sein Angebot wahrnehmen willst, obwohl Du dies gar nicht beabsichtigst. Damit erfüllst Du den Tatbestand der Vorspiegelung falscher Tatsachen. Mit dieser Vorspiegelung erregts Du einen Irrtum, bzw. bei mehrmaligem Bieten unterhälst Du diesen Irrtum. Tatbestandsmerkmal 2. Dein Verhalten führt dazu, dass eine Person ein höheres Angebot abgibt. Dadurch hast Du diese Person in ihrem Vermögen geschädigt. Die Tatsache, dass deinem Betrug ein rechtswidriger Akt vorausgegangen ist, legalisiert Dein Verhalten in keinster Weise. Pantani
Versteh ich nicht ganz. Der Betrüger will doch mein Geld und ich nicht seins. Ausserdem will man ja den Artikel ersteigern, nur nicht innerhalb eines Betruges (Preistreiberei). Vielleicht brauche ich ja die weiteren Mitsteigerungen um den Betrug zu beweisen. Müsste meine Handlung nicht ausserdem beweisbar sein (also, das ich absichtlich weiterbieten würde, obwohl ich wüsste, das ein Betrug vorliegt) um den Sachverhalt überhaupt so darlegen zu können? Wie gasagt, alles reine Theorie, in der Praxis nicht relevant. Ich glaube auch nicht, das ich innerhalb eines Betruges (die 'gefakte' Auktion) dafür belangt werden könnte, das ich trotz des Betruges wissentlich weitersteigen würde. Oder gibt es da andere Ansichten? Laut AGB eBay gilt: $10(2) "Mitglieder dürfen den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben." Eine solche Auktion würde ungültig werden. Wie kann ich auf Gebote in einer ungültigen Auktion belangt werden? Das müsste mir mal jemand erklären. /IRONIE ON/ Vielleicht ein 'schlauer', sich mit Gesetzen auskennender, Mitleser. /IRONIE OFF/ cu Tom
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#148742 - 02/06/05 01:54 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Vielleicht ein 'schlauer', sich mit Gesetzen auskennender, Mitleser. Dieser hat Dir schon weiter oben eindeutig geantwortet. Deshalb handel besser nach Dieter Nuhr .... Gruss Uli (der auf solche Beiträge verzichten kann)
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#148743 - 02/06/05 01:55 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Hallo tosa,
es ist irrelevant, ob dein Verhalten die Reaktion auf ein unlauteres Verhalten ist. Das Bieten auf die eigene Sache ist aufgrund der eBay-AGB untersagt. Dass der Verkäufer dagegen verstößt rechtfertigt, geschweige denn legitimiert nicht dein Verhalten.
Soweit Pantani, der nun aber keine Lust hat sich weiter in dieser Sache auszulassen.
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#148757 - 02/06/05 03:41 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: tosa]
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Hallo, lassen wir doch einfach den Gesetzeskram beiseite: Indem Du bei einer Auktion (egal in welcher Absicht) mitbietest, von der Du weißt, daß sie manipuliert ist, erweckst Du für andere womöglich den Anschein, daß doch alles mit rechten Dingen zugeht. Dann bietet noch ein Dritter mit, ein Vierter, ... und schon ist die Auktion bunt gemischt, die Manipulation ist nicht mehr offensichtlich, da ja genug Interesse besteht und Du hast dem Manipulator einen echt wertvollen Dienst erwiesen... Das macht Dich womöglich schon richtig mitverdächtig, wenn noch einer den Betrug bemerkt. Sauberer Schuß in den eigenen Fuß. Deswegen: Manipulation -> Anzeige. Und sonst nichts. Ciao, Hoin.
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#149456 - 02/09/05 07:27 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: JB_Linnich]
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Hallo,
mal eine Frage: Angenommen ihr habt euer schönes 2000+€ (Schätzwert z.B.) Fahrrad in einer Auktion. Bei 500€ hören die Gebote auf. Tja, was nun? 1500€ Verlust einstecken? Oder einen Freund bitten dafür zu sorgen, daß ich im Besitz des Rades bleiben kann? Was würden denn die hier versammelten Gesetzestreuen da anstellen? Zudem fallen dann nicht unerhebliche Gebühren für den "Rückkauf" an. Einen entsprechend hohen Startpreis kann man sich auch sparen, dann bietet so gut wie niemand. Kleinschrittige Preistreiberei finde ich allerdings auch daneben, aber bevor ich anfange den deutschen Denunzianten zu spielen kaufe ich den betr. Artikel einfach NICHT!
Gruß Haakon
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#149482 - 02/09/05 08:52 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: haakon]
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N'abend. mal eine Frage: Angenommen ihr habt euer schönes 2000+€ (Schätzwert z.B.) Fahrrad in einer Auktion. Bei 500€ hören die Gebote auf. Tja, was nun? 1500€ Verlust einstecken? Oder einen Freund bitten dafür zu sorgen, daß ich im Besitz des Rades bleiben kann? Was würden denn die hier versammelten Gesetzestreuen da anstellen?
Ganz einfach: Ich stelle immer so hoch ein, wie ich mindestens noch dafür bekommen will. Alles andere ist Quatsch und führt eben zu diesen unlauteren Methoden. Ich habe einmal ein Netzwerkkartenset für einen Euro verkauft. Der Käufer hat sich gefreut und mir tats nicht weh, weil die Sachen sowieso unnütz bei mir rumlagen und Platz wegnahmen. Eine Prozessorkarte hatte ich für 200 eingestellt, die ging am Ende für 450 weg... Zudem fallen dann nicht unerhebliche Gebühren für den "Rückkauf" an. Einen entsprechend hohen Startpreis kann man sich auch sparen, dann bietet so gut wie niemand.
Das kann ich nicht bestätigen. Die Gebote gehen nur später los (ca. ein bis zwei Tage vor Ende der Auktion). Und es wird vorher wesentlich mehr nachgefragt, was durchaus positiv zu sehen ist. Kleinschrittige Preistreiberei finde ich allerdings auch daneben, aber bevor ich anfange den deutschen Denunzianten zu spielen kaufe ich den betr. Artikel einfach NICHT!
Denunziant - meinetwegen nenn es so. Aber es ist im Interesse aller Beteiligten, Betrug nicht zuzulassen. Keine Profibetrüger und auch keine "Kavaliersdelikte". Auktionen leben von Fairness, ein Grund, warum ich bei Ebay inzwischen nicht mehr mitmache. Die fehlt dort sehr oft. Ciao, Hoin.
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#149516 - 02/09/05 09:47 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: Hoin]
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Ich meinte auch eher den in Zugzwang geratenen Privatverkäufer, nicht den B-Tray Shop Inhaber. Dass bei den professionellen E-Bayern unlautere Methoden gang und gäbe sind, ist mittlerweile wohl den meisten Benutzern klar. Ich mach da übrigens auch nicht mehr mit . Immerhin, an meinen Vaude Travellern hab ich noch 10€ gespart, die World Tramp hab ich allerdings sogar 30€ billiger bekommen, und daß bei Bicycles im Angebot...... Am meisten ärgere ich mich allerdings über die Versandkosten. MfG Haakon
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#149560 - 02/09/05 10:44 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: JB_Linnich]
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Da steht in der Versteigerung zum Flux S-RX:
"neuwertiges Liegerad, ca. 100 km gefahren, Farbe: Rot, 21-Gang, Markenrad, Sitz lässt sich einfach der Größe anpassen, garantierter Fahrspaß, schnell erlernt, Neupreis: 1240,00€, mit Zubehör: Luftpumpe, Zusatz-Rückleuchte "
Die 1240 € Neupreis können nur falsch sein. Das Rad kostete nicht mal mit Starrgabel unter 1500 € neu. Wer einen falschen NP angibt, muss ziemlich dusselig sein oder hatte keine Ahnung, was jemand dafür mal gezahlt hat. Das Rad muss bei 100 km wirklich nur rumgestanden haben, denn es ist ein paar Jahre alt (Vorgänger vom S600). 610 € Endpreis sind ein echtes Schnäppchen, wenn das Rad gut in Schuss ist. j.
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#149820 - 02/10/05 09:12 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: haakon]
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Hi Haakon,
mal eine Frage: Angenommen ihr habt euer schönes 2000+€ (Schätzwert z.B.) Fahrrad in einer Auktion. Bei 500€ hören die Gebote auf. Tja, was nun? 1500€ Verlust einstecken? Oder einen Freund bitten dafür zu sorgen, daß ich im Besitz des Rades bleiben kann? Was würden denn die hier versammelten Gesetzestreuen da anstellen?
Zudem fallen dann nicht unerhebliche Gebühren für den "Rückkauf" an.
Einen entsprechend hohen Startpreis kann man sich auch sparen, dann bietet so gut wie niemand.
Kleinschrittige Preistreiberei finde ich allerdings auch daneben, aber bevor ich anfange den deutschen Denunzianten zu spielen kaufe ich den betr. Artikel einfach NICHT!
Ganz einfach. Der Preis wird durch Angebot und Nachfrage geregelt. Wenn für den Hobel mal 2000Öcken als angeblicher Wert angenommen wird, die Nachfrage auf dem nicht gerade kleinen Flohmarkt aber nicht ausreichen vorhanden ist, kann man nix machen.
Vielleicht sollte man als Verkäufer erstens das Ende der Auktion mit Bedacht wählen und zweitens angesichts fehlender Gebote bis 5 Minuten vor Ende einfach Ruhe bewahren.
Gruß
Felix
PS: Wenig gefragte Artikel sind übrigens unter anderem die Angebote, welche mich als Schnäppchen interessieren.
Die Gebrauchtteile, welche im Eifer des Gefechtes über dem Neupreis ersteigert werden, finde ich dann weniger attraktiv.
PPS:@ jenne:
610 € Endpreis sind ein echtes Schnäppchen, wenn das Rad gut in Schuss ist.
Genau das meine ich. Ungefederte oder nicht rahmengefederte Kurzlieger sind einfach nicht mehr angesagt. Mich stört das nicht, aber Kurzlieger habe ich schon genug, sonst wäre ich vielleicht auch noch mal schwach geworden.
PPPS:@ jenne:
Schöne, daß Du wieder dabei bist.
Und, wie hast Du Deine vielen Zugangs-Codes jetzt im Griff?
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Edited by Spreehertie (02/10/05 09:19 PM) |
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#150373 - 02/13/05 11:19 AM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: haakon]
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Was würden denn die hier versammelten Gesetzestreuen da anstellen?
Wie wäre es mit: Die Auktion bei Ebay stoppen? Schöne Grüße Olaf
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#155694 - 03/04/05 08:25 PM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: JB_Linnich]
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Hi schau mal was der Käufer macht E-bay Nr.5170053521 ist das nicht das selbe Rad?? Gruß Axel radfahrerddorf
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#155770 - 03/05/05 08:58 AM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: axelt]
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Hallo,
das würde ich ja nun auch so sehen:
das "Alte":
(Links zu ebay werden von uns nicht unterstützt)
5160455363
das "Neue":
(Links zu ebay werden von uns nicht unterstützt)
5170053521
Sonniges Wochenende
Roland
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Edited by rolandk (03/05/05 10:42 AM) |
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#156062 - 03/06/05 11:02 AM
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay
[Re: roll_b]
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Lustig ist auch, dass der Neupreis bei der neuen Versteigerung mit 1840 Euro angegeben wird, bei der alten dagegen mit 1250 Euro. Diese verdammte Inflation
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