Posted by: pantani
Re: Mysteriöse Liegerad-Versteigerung bei Ebay - 02/06/05 10:17 AM
In Antwort auf: tosa
Das stimmt so nicht: Selbstjustiz vielleicht, strafbar nein!
Wikipedia: "Selbstjustiz ist grundsätzlich strafbar, wenn sie ihrerseits mit rechtswidrigen Mitteln vorgenommen wird."
Wo siehst du die strafbare Handlung? Bieten ist legal und sich vom Kauf zurückzuziehen ebenfalls, wenn Betrug vorliegt. Du kennst anscheinend die AGB von eBay und ebenfalls unsere Gesetzgebung nicht.
Morgen tosa,
ich habe weiter oben das Strafgesetzbuch zitiert. Hier nochmals der Auszug von § 263 Betrug:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das von Dir beschriebene Verhalten erfüllt eindeutig die Tatbestandsmerkmale des Betrugs:
Du spiegelst dem Verkäufer vor, dass Du sein Angebot wahrnehmen willst, obwohl Du dies gar nicht beabsichtigst. Damit erfüllst Du den Tatbestand der Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Mit dieser Vorspiegelung erregts Du einen Irrtum, bzw. bei mehrmaligem Bieten unterhälst Du diesen Irrtum. Tatbestandsmerkmal 2.
Dein Verhalten führt dazu, dass eine Person ein höheres Angebot abgibt. Dadurch hast Du diese Person in ihrem Vermögen geschädigt.
Die Tatsache, dass deinem Betrug ein rechtswidriger Akt vorausgegangen ist, legalisiert Dein Verhalten in keinster Weise.
Pantani