Als Dauerreisende beschäftigt mich dieses Thema seit Jahren, daher hier mal einige Praxiserfahrungen.
Hierzu musst Du erst mal unterscheiden zwischen Auslandskrankenversicherung und GKV in Deutschland.
Die AKV ist deutlich billiger als die GKV, da sie nur die Akutversorgung im Ausland abdeckt - und bei schweren Erkrankungen eben den Rücktransport ins Heimatland. Sofort nach Ankunft in Deutschland greift dann die GKV wieder. Als AKV verwende ich seit Jahren
Caremed, die sind spezialisiert auf Langzeitauslandsaufenthalten aller Art, also auch Touristen und nicht nur Work and Travel. Der Beitrag ist abhängig vom Reiseland, vom Selbstbehalt und vom Alter des Versicherten, liegt aber deutlich unter der GKV.
Bei den Deutschlandaufenthalten kommt es auch darauf an, ob Du offiziell arbeitslos gemeldet bist oder sein kannst. Wenn nein und Du auch kein weiteres Einkommen durch Nebenverdienste hast, dann beträgt der Mindestbeitrag zur GKV die besagten 158 EUR.
Am besten gehst Du wie folgt vor: Vor Deiner Abreise meldest Du Dich bei der GKV ab. Dies ist bei langem Auslandsaufenthalt ohne weiteres möglich - dennoch haben einige KK dafür Kündigungsfristen!!! Also kümmere Dich schnell um dieses Thema! Um Dich bei der GKV abmelden zu können, verlangen die KK unterschiedliche Belege zum Nachweis des Auslandsaufenthaltes: meist reicht die rechtzeitige Kündigung und der Nachweis einer AKV. Von einigen KK habe ich gehört, dass der Nachweis der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt verlangt wird.
Kommst Du aus dem Ausland zurück, ist Deine letzte gesetzliche KK verpflichtet, Dich wieder aufzunehmen. Dabei verlangt die KK in der Regel ein Flug- oder Bahnticket als Beleg für das Wiedereinreisedatum - also unbedingt entsprechende Belege aufheben. Beziehst Du dann kein Arbeitslosengeld und hast keine weiteren Einkünfte, greift wieder der Mindestbeitrag von 158 EUR. Wenn Du wieder aufbrichst, beginnt das Spiel wieder von vorne.
Bei Deinen kurzen Zwischenstopps musst Du halt überlegen, ob sich die GKV-Versicherung für so einen kurzen Zeitraum lohnt, vor allem wenn Deine GKV eine lange Kündigungsfrist hat. Theoretisch müsstest Du Dich auch bei Kurzaufenthalten krankenversichern, aber in der Praxis wird dies keinem auffallen.
Ich habe dieses Thema in allen Varianten durch - wenn Du also noch Fragen (vor allem zum Thema arbeitlos) hast, dann gerne auch per PN.