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#671565 - 11/23/10 12:25 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: adolar]
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Moin,
ich bin auch einer von denen, die nur mit Akkulampen (zwei Batterierücklichter und zwei Akkuscheinwerfer) fahren und da ist mir die StVZO erstmal wurscht - ich brauche für meine eigene Sicherheit keinen Vormund. Ich will was sehen und ich will gesehen werden und deshalb sorge ich schon aus dem Selbsterhaltungstrieb für angemessene Beleuchtung und immer genügend geladene Akkus.
Das Rad meiner Freundin ist StVZO-konform und hat einen Seitenläufer-Dynamo. Der meint aber, sobald es etwas feucht ist, die sowieso schon schwache Beleuchtung auch noch weiter schwächen zu müssen. Grundsätzlich können die Polizisten da erstmal nichts sagen, dem Gesetz hat sie ja Genüge getan, aber sicher ist anders!
Und das ist für mich das Paradoxe. Mit der StVZO-gemäßen Lösung (ok, der Seitenläufer ist wohl die Minimalanforderung), die meiner Meinung nach nicht sicher ist, darf man sich im Straßenverkehr fortbewegen. Jemand der der eine "bessere" Lichtanlage hat, wird bestraft, weil evtl. der Akku leer werden könnte. Wenn ich ohne Licht (Akku leer) fahren würde, könnte ich eine Bestrafung ja noch einsehen, aber so nicht ...
BTW: Da mir die Sicherheit meiner Besten natürlich auch am Herzen liegt, habe ich ihr ein Vorderrad mit Nabendynamo und entsprechenden Lampen bestellt. Bisher fährt sie immer mit einer zusätzlichen Batterielampe.
Ciao Carlo
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#671566 - 11/23/10 12:32 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Moppedcarlo]
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Das Rad meiner Freundin ist StVZO-konform und hat einen Seitenläufer-Dynamo. Der meint aber, sobald es etwas feucht ist, die sowieso schon schwache Beleuchtung auch noch weiter schwächen zu müssen. Grundsätzlich können die Polizisten da erstmal nichts sagen, dem Gesetz hat sie ja Genüge getan... Sicher? Wenn der Dynamo die geforderte Leistung nicht mehr bringt, ist er doch nicht gesetzeskonform? Oder reicht es, dass er sie theoretisch bringen könnte. Ansonsten geb ich dir prinzipiell recht: ich habe vor kurzem vom zugelassenen Seitenläufer auf einen nicht zugelassenen Nabendynamo gewechselt und hab seitdem deutlich helleres Licht. Martina
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#671567 - 11/23/10 12:35 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Martina]
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ich habe vor kurzem vom zugelassenen Seitenläufer auf einen nicht zugelassenen Nabendynamo gewechselt Martina Gibts sowas auch? Was ist denn das für einer? Gruß Frank
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#671571 - 11/23/10 12:47 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: f.hien]
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Es gibt ein paar 2,4W-Modelle (von Shimano, SRAM, Dahon, ...), die nur für den Betrieb eines Frontscheinwerfers gedacht sind. Der kleine SON ist unter Umständen (großes Laufrad, kombiniert mit einem Scheinwerfer außer dem Edelux) auch nicht zugelassen.
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Edited by saebe (11/23/10 12:47 PM) Edit Reason: Zu früh abgeschickt. |
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#671573 - 11/23/10 01:14 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Martina]
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Sicher? Wenn der Dynamo die geforderte Leistung nicht mehr bringt, ist er doch nicht gesetzeskonform? Oder reicht es, dass er sie theoretisch bringen könnte. Grundsätzlich funktioniert das Teil ja, nur bei Feuchtigkeit rutscht das Antriebsrad auf der Reifenflanke durch und dadurch wird das Licht schwächer, bis hin zu temporären Aussetzern. Das Rad ist zwar nicht neu, wurde aber sehr wenig gefahren. Reifenflanken und Dynamo-Antriebsrädchen sind im neuwertigen Zustand, da bringt ein Wechsel der Teile keine Besserung - außer der Wechsel auf einen NaDy mit entsprechenden Lampen ... Ciao Carlo
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#671574 - 11/23/10 01:27 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Moppedcarlo]
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Grundsätzlich funktioniert das Teil ja, nur bei Feuchtigkeit rutscht das Antriebsrad auf der Reifenflanke durch und dadurch wird das Licht schwächer, bis hin zu temporären Aussetzern. Das Rad ist zwar nicht neu, wurde aber sehr wenig gefahren. Reifenflanken und Dynamo-Antriebsrädchen sind im neuwertigen Zustand, da bringt ein Wechsel der Teile keine Besserung - Es gibt Seitenläufer (durchaus preisgünstige) mit wechselbarem Kopf und wo man dann auch Drahtbürstenköpfe montieren kann. DIE laufen.
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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#671575 - 11/23/10 01:33 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: f.hien]
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Gibts sowas auch? Was ist denn das für einer?
Der neulich auch in diesem Forum diskutierte 'Hinterradnabendynamo' von Shimano (Trike-Fahrer brauchen sowas...). Das Teil wurde nicht als Nabendynamo, sondern als Stromquelle für eine elektrische Schaltung entwickelt und liefert nicht die vorgeschriebenen 3 Watt. Um einen LED-Scheinwerfer zu betreiben reicht er aber gut aus. Martina
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#671576 - 11/23/10 01:39 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Wieso sind eigentlich Akkulampen verboten, während Elektroautos erlaubt sind. Wir haben einfach keine Lobby.
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#671577 - 11/23/10 01:43 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Tanbei]
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Wieso sind eigentlich Akkulampen verboten, während Elektroautos erlaubt sind. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich... Martina
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#671579 - 11/23/10 01:53 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Moppedcarlo]
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Hallo Carlo,
mir persönlich ist die StVZO auch relativ egal in dieser Beziehung. Ich fahre ebenfalls an keinem Rad so 100%ig nach den Regeln des §67. Dies aber nur, weil mir das Licht, welches mir diese Regelung zugesteht, einfach zu wenig ist.
Mich regen aber diese Heinis auf die mir im dunkeln mit ihren Funzeln, egal ob mit Batterie oder Dynamo betrieben, ständig vor dem Rad rumjuckeln oder mich als Fußgänger fast umfahren weil sie mich natürlich nicht sehen (können(?))!
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#671582 - 11/23/10 02:10 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Tanbei]
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Wieso sind eigentlich Akkulampen verboten, während Elektroautos erlaubt sind. Was spricht eigentlich dagegen, das was hier so oft zu lesen ist, einfach mal auch wahrzunehmen? Akkulampen sind nicht verboten. Es ist lediglich der alleinige Betrieb von STVZO-zugelassenen Batterieleuchten an Rädern über 11kg, die keine Rennräder sind, nicht erlaubt. Lediglich der Betrieb nicht STVZO-zugelassener Batterieleuchten an Fahrzeugen ist generell nicht erlaubt. E-Autos ist übrigens auch nicht alles erlaubt. Wir haben einfach keine Lobby. Doooch... nur halt keine so wirksame und effektive und zahlungskräftige, wie die für alles auf 4-Rädern.
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Edited by Kogaradler (11/23/10 02:12 PM) Edit Reason: Änderung |
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#671585 - 11/23/10 02:32 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Na dann werde ich mich mal Schlau machen, was der unterschied zwischen verboten und nicht erlaubt.
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Edited by Tanbei (11/23/10 02:33 PM) |
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#671589 - 11/23/10 03:03 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Tanbei]
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Na dann werde ich mich mal Schlau machen, was der unterschied zwischen verboten und nicht erlaubt. Was nicht verboten ist, ist noch lange nicht erlaubt! Ciao Carlo
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#671593 - 11/23/10 03:23 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Tanbei]
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Abgesehen von der legalen Frage finde ich Dynamo betriebene lampen in der Stadt einfach praktischer. Bleiben immer dran, werden hoffentlich weniger geklaut, mit adequater Lampe auf jeden Fall stark genug und müssen fast nicht gewartet werden.
Am Reiserad ist die Ixon IQ, eher als AA Aufladegerät eingesetzt als Lampe. (obwohl sie dabei mit Dynamo aufgeladen wird... oh je, da wird alles durcheinander).
Also StVO ist mir da nicht wirklich wichtig. Bei mir hat die Lampenwahl eher praktische Gründe. Wie oben schon erwähnt, denke ich dass die Polizei auch genug mit denen ganz ohne Licht zu kämpfen hat. Zumindest hoffe ich das.
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#671597 - 11/23/10 03:57 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Nein. Mal unabhängig von den spannenden Stories über Seitenläuferdynamos finde ich es auch im Falle einer Kollision mit einem Autler sinnvoll, in diesem Moment zugelassenes (und nebenbei natürlich: helles) Licht am Rad zu haben. Sonst dichtet mir der Rechtsanwalt meines Unfallgegners irgendwelchen Mist an, die Versicherung zahlt nicht und dafür ich. Und zwar den x-fachen Preis einer handelsüblichen, zuverlässigen usw. Nabendynamobeleuchtung.
Abgesehn davon sind ja inzwischen wirklich _sehr_ helle und im Alltag absolut brauchbare (vielleicht nicht, um Downhill bei Nacht zu fahren...) Dynamobeleuchtungen auf dem Markt, sodass es an keiner Ecke etwas bringt, mit einer genausohellen Batteriebeleuchtung rumzufahren, bei der dann aus Versehen irgendwann der Strom alle ist, die man immer mal vergisst, wo das Laden der Akkus nicht vergessen darf etc pp.
Als Zusatzrücklichter (beispielsweise an der Kleidung) sind so kleine Blinkis vielleicht garkeine schlechte Idee. Sonst sehe ich im Alltag oder auf Reisen kaum einen zusätzlichen Nutzen in "nur-Akkubeleuchtung".
Bis bald, k.
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#671598 - 11/23/10 04:01 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Auch wen ich nicht mehr ganz umfassend Informiert bin, hat sich doch beim Licht am Fahrrad einiges getan. Es gibt ja mittlerweile LED Lampen Nabendynamo Kombinationen, die schon recht ordentliches Licht auf die Straße Schmeißen. In der Regel sind das ja auch sorglos Pakete, wo ein Akku licht nicht gegen an stinken kann, was das kümmern um sein Geraffel an geht. Ich meine früher durfte ein Frontlicht 2,4 Watt haben, ich weiß gar nicht wie das momentan geregelt ist. In diese 2,4 Watt wurden wohl eine gewisse Helligkeit der Lampe rein Interpretiert Die LED Lampen werden ja meist nur noch in Lux oder Lumen angeben. Bei einigen von diesen Lampen, muss man ja auch schon teilweise Tagsüber die Augen etwas zukneifen wen man da rein Schaut.
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#671621 - 11/23/10 07:51 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Tanbei]
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Hallo,
ich habe mir vor kurzem zu meinem IQ Fly noch den neuen Philips Akku-Scheinwerfer (80Lux)geholt; in Kombination eine Offenbarung!
Für meine rd. 60 min Fahrzeit zur Arbeit und zurück reicht die Akkuladung dicke aus. Wenn man den Philips im Dunkeln mal benutzt hat, möchte man keine alleinige Dynamoleuchte mehr haben.
Grüße Torsten
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#671627 - 11/23/10 08:07 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: TorstenK]
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Es sei denn du benützt den edellux, der ist genau so hell und läuft am Nabendynamo. Ich glaub von Sigma gibts auch was sehr Helles für den Dynamo, der deine Phillips sogar noch schlägt.
Detlef
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Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine. | |
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#671639 - 11/23/10 09:15 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Deul]
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Hallo Detlef,
der Philips leuchtet viel breiter und meines erachtens besser die Straße aus. Ich vergleiche ihn mit meinem Bumm, der SON hat ja den gleichen Reflektor.
Der Philips stellt schon im 20-Lux-Modus den IQ Fly in den Schatten (mein Dynamo: 3N80 von Shimano). Im 80er Modus ist er sogar heller als manche Autoscheinwerfer. Das Ding ist zwar hässlich, dafür aber StVZO-zugelassen und mit rd. 90EUR viel günstiger als der SON.
Grüße Torsten
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#671648 - 11/23/10 09:55 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Konrad Krause]
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..sind ja inzwischen wirklich _sehr_ helle und im Alltag absolut brauchbare (vielleicht nicht, um Downhill bei Nacht zu fahren...) Dynamobeleuchtungen auf dem Markt.. Cyo mit SON20R reicht auch dafür - das "R" wird durchs hohe Tempo kompensiert, und der Unterschied zur Betty, naja sagen wir Wilma durch die Adaption. ciao Christian
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#671650 - 11/23/10 10:00 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Deul]
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Es sei denn du benützt den edellux, der ist genau so hell und läuft am Nabendynamo. Ich habe die Kombi von Bum und Philips auch schon im dunklen Wald erprobt. Es geht wohl nicht um hell, die Philips Leuchte hat ein wesentlich breiteres Lichtfeld als die Bums. Alllerdings ist auch nach etwa 3 Stunden Schluss mit dem lustigen Leuchten.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#671937 - 11/24/10 08:26 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Anni91]
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Vor einigen Monaten hatte so weit ich mich erinnere der ADAC mitgeteilt, dass noch in diesem Jahr die StVZO geändert werden soll und dabei Akkuleuchten an allen Rädern erlaubt werden sollten.
Das Thema scheint aber wieder eingeschlafen zu sein. Ob es da Lobbygruppen gibt, die die Idee nicht so toll fanden?
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#671955 - 11/24/10 09:22 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Rrrrobert]
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Das Thema scheint aber wieder eingeschlafen zu sein. Ob es da Lobbygruppen gibt, die die Idee nicht so toll fanden?
Müsste doch eigentlich genau andersherum sein. Wen man sich mal anschaut, welche große Auswahl es schon an Lampen ohne StVZO Zulassung gibt. Selbst direkt Importe aus China, scheinen schon ein lohnendes Geschäft zu sein.
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#671973 - 11/24/10 10:26 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Rrrrobert]
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Hi,ich frag mich, wieso hier ständig von Rennrädern geredet wird. Meines Erachtens ist dieser Begriff vom Gesetzgeber nirgendwo definiert worden. Mit allen Rädern kann man Rennen fahren und entsprechende Akku Beleuchtung benutzen. MfG Philip
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#671980 - 11/24/10 10:58 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: faips]
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In Österreich ist das "Rennrad" vom Gesetzgeber sehr genau definiert, in Deutschland weniger genau. Jedoch kann man wohl davon ausgehen, dass für Räder gemeint sind, die für den Wettkampf gedacht bzw. geeignet sind und das, wenn man es genau betrachtet, schränkt die Sache dann schon deutlich ein. Die Gewichtsbeschränkung stammt aus alten Zeiten und klar, das ist wider jede echte Logik, aus heutiger Zeit betrachtet. Aber das Gesetz ist in diesen Dingen halt uralt, da wurde ewig nix gemacht, anderes war und ist halt wichtiger. Jedoch ... ich war heute kurz mit dem Rad in Aachen und was da so herumgurkt, oh haua haua he! Ein erschreckend hoher Anteil hat nur teilweise oder gar kein Licht, gefühlt ebenso viele fahren mit LEd Leuchtis der schwachen bis schwächsten Kategorie herum und wenn die Hälfte nen normales Licht hat, darf man wohl froh sein. Aber war vielleicht nur eine kurze Momentaufnahme, ich bin da ja nicht öfter unterwegs. Viel kontrolliert wird da aber offenbar nicht. Würde man aber nun das mit den Batterieleuchten generell freigeben, .. hm .. soviel würde sich ja dann nicht ändern, auf den Straßen. Aber ideal ist es nicht, diese schwachen Positionslichter. Einer fuhr sogar mit ner Mini Stirnlampe als Frontbeleuchtung herum, die leuchtete so schwach, ich glaub damit könnte man im Bett kaum noch nen Buch lesen.
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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#671981 - 11/24/10 11:02 PM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Rrrrobert]
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Vor einigen Monaten hatte so weit ich mich erinnere der ADAC mitgeteilt "behauptet" wäre richtiger.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#672008 - 11/25/10 06:22 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: Rrrrobert]
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Vor einigen Monaten hatte so weit ich mich erinnere der ADAC mitgeteilt, dass noch in diesem Jahr die StVZO geändert werden soll und dabei Akkuleuchten an allen Rädern erlaubt werden sollten.
Das Thema scheint aber wieder eingeschlafen zu sein. Ob es da Lobbygruppen gibt, die die Idee nicht so toll fanden?
Es ist schon ein paar mal hier geschrieben worden: Akkuleuchten sind an allen Rädern erlaubt, sofern die Leuchten zugelassen sind.
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#672022 - 11/25/10 08:47 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: faips]
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IngmarE
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Hi,ich frag mich, wieso hier ständig von Rennrädern geredet wird. Meines Erachtens ist dieser Begriff vom Gesetzgeber nirgendwo definiert worden. Mit allen Rädern kann man Rennen fahren und entsprechende Akku Beleuchtung benutzen. MfG Philip Dieser Begriff wird im Zweifel vom Richter definiert werden. Und jetzt überlege mal was so ein Feld- und Wiesen-Amtsrichter dir sagen wird, wenn du ihm mit dieser Argumentation kommst? Der wird sagen: "Herr Faips, jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. Niemand, ausser Sie selbst, hält ihren Trecking-Radpanzer für ein Rennrad. Halten Sie an dieser Ansicht fest, oder anders gefragt, sind sie mit einer psychologischen Begutachtung einverstanden ;)"
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#672023 - 11/25/10 08:51 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: JaH]
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Es gibt Seitenläufer (durchaus preisgünstige) mit wechselbarem Kopf und wo man dann auch Drahtbürstenköpfe montieren kann. DIE laufen.
Es gibt auch Überzieher aus Gummi für die Laufrädchen. Mit so einem "Verhüterli" funktionieren Seitenläufer gerade bei Nässe wesentlich besser. Rolf
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#672024 - 11/25/10 08:58 AM
Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
[Re: ]
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Hi,ich frag mich, wieso hier ständig von Rennrädern geredet wird. Meines Erachtens ist dieser Begriff vom Gesetzgeber nirgendwo definiert worden. Mit allen Rädern kann man Rennen fahren und entsprechende Akku Beleuchtung benutzen. MfG Philip Dieser Begriff wird im Zweifel vom Richter definiert werden. Und jetzt überlege mal was so ein Feld- und Wiesen-Amtsrichter dir sagen wird, wenn du ihm mit dieser Argumentation kommst? Der wird sagen: "Herr Faips, jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. Niemand, ausser Sie selbst, hält ihren Trecking-Radpanzer für ein Rennrad. Halten Sie an dieser Ansicht fest, oder anders gefragt, sind sie mit einer psychologischen Begutachtung einverstanden ;)" Hallo IngmarE, wenn ich mit meinem Trike oder mit dem Tieflieger Rennen fahren würde ( 2011 habe ich mir das mal zum Spass vorgenommen), dann ist das jeweilige Gefährt ein Renngerät . klaus
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jetzt wieder Stadtbewohner ;-) .Wenn du unten bist, geht`s nur noch bergauf.
Liegst du schon, oder buckelst du noch !
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