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#574998 - 12/07/09 09:11 PM Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm
Gisibert
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Hallo zusammen,

nachdem ich nun eine Weile erfolglos gefahndet habe, möchte ich meine Frage als Thread eröffnen: warum muss man laut StVZO 'zwei' Rückstrahler am Fahrrad befestigen (einer sollte doch wohl genügen) und weshalb - das wäre meine eigentliche Hauptfrage - darf einer davon höchstens 60 cm über dem Boden angebracht sein?

Wozu das?

An meinem zum Reiserad umgebauten MTB ist ein Rückstrahler (einen weiteren habe ich an der Sattelstütze befestigt) in der Rückleuchte (am Tubus Gepäckträger befestigt) integriert, dieser ist allerdings ca. 63 cm über dem Boden befindlich. Tiefer kann ich keinen anbringen, da meine Steckschutzbleche (Viper) nicht nach unten verlängert sind. Bin ich nun also laut StVZO als Schwarzfahrer unterwegs? Bekäme ich gar womöglich im Falle eines Unfalles eine Mitschuld?

Ich meine: einen Rückstrahler unterhalb der 60 cm-Marke lässt sich wohl nur an einem geeigneten Schutzblech oder evtl. am Gepäckträger (dort allerdings nur sehr ungünstig) befestigen. Damit lassen sich die geforderten 60 cm nur für wenige Räder überhaupt einhalten, alle anderen fallen durchs Raster.

Also nochmal: was für einen Sinn machen jene 60 cm, kann mich bitte jemand aufklären? verwirrt

Es grüßt euch,

gisi

Fährst Du Rad, brauchst Du keinen Rat. Nicht des Reims, sondern der Auslautverhärtung wegen.

Edited by Gisibert (12/07/09 09:16 PM)
Edit Reason: Korr
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#575000 - 12/07/09 09:15 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Gisibert]
Flo
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Tja, die Wege der Gesetze sind unergründlich teuflisch

Der Gedanke ist wohl aus der Zeit, als Autoscheinwerfer sehr schwach waren und da wurde die Grenze halt relativ weit unten gesetzt - da man ehedem eben auch Rücklichter am Schutzblech befestigt hat und nicht am Gepäckträger.
Im Prinzip kann Dir die Versicherung eines Unfallgegeners einen Strick draus drehen - wenn sie den Fehler bemerkt.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#575001 - 12/07/09 09:17 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Gisibert]
Andreas
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Hallo,

In Antwort auf: Gisibert
was für einen Sinn machen jene 60 cm


Das dürfte mit der Höhe der Scheinwerferkegel anderer Fahrzeuge zusammenhängen.

Gruß
Andreas
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#575004 - 12/07/09 09:32 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Gisibert]
JaH
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Der eine rückwärtige Reflektor dient der Markierung des "hier_ist_hinten_und_wirklich_Schluß_mit_Vehikel", der andere dient dem besseren Erkennen, v.a. wenn das eigentliche Rücklicht versagt, oder nicht vorhanden, oder nicht eingeschaltet ist.

Den ersten Reflektor kann man in der Pfeife rauchen. Er bringt keinen Gewinn, wenn man ihn mit dem größeren Rückraumreflektor vergleich.

Was die Höhe angeht ... tjaaaa..... vielleicht auch damit man nicht versehentlich für einen LKW gehalten wird? Keine Ahnung!
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#575010 - 12/07/09 09:40 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: JaH]
Flo
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In Antwort auf: Kogaradler

Was die Höhe angeht ... tjaaaa..... vielleicht auch damit man nicht versehentlich für einen LKW gehalten wird? Keine Ahnung!


Andreas hat schon recht. Und messt das Ganze nicht nach heutigen Beleuchtungsmaßstäben. Der tiefe Reflektor ist uralt - jedenfalls älter als ich. Da gabs noch keine hellen Scheinwerfer, damals mußte der Reflektor so tief sein um überhaupt von der Beleuchtung des Autos erreicht zu werden.
Der höhere Reflektor stammt aus der Zeit von Golf I. Auch da gabs noch schwache Funzeln, die den tiefen Reflektor brauchten.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#575014 - 12/07/09 09:48 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Flo]
JaH
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In Antwort auf: Flo
In Antwort auf: Kogaradler

Was die Höhe angeht ... tjaaaa..... vielleicht auch damit man nicht versehentlich für einen LKW gehalten wird? Keine Ahnung!


Andreas hat schon recht. Und messt das Ganze nicht nach heutigen Beleuchtungsmaßstäben.

Dann müsste die Vorschrift ja theoretisch, vielleicht ja auch praktisch, für generell alle Fahrzeuge gelten? bzw. in dieser oder vergleichbarer Form vorhanden sein
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Edited by Kogaradler (12/07/09 09:49 PM)
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#575045 - 12/08/09 06:51 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: JaH]
Flo
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In Antwort auf: Kogaradler
In Antwort auf: Flo
In Antwort auf: Kogaradler

Was die Höhe angeht ... tjaaaa..... vielleicht auch damit man nicht versehentlich für einen LKW gehalten wird? Keine Ahnung!


Andreas hat schon recht. Und messt das Ganze nicht nach heutigen Beleuchtungsmaßstäben.

Dann müsste die Vorschrift ja theoretisch, vielleicht ja auch praktisch, für generell alle Fahrzeuge gelten? bzw. in dieser oder vergleichbarer Form vorhanden sein


Müsste nicht nur, ist so! Was meinst Du, warum bei manchen hochgebockten Geländewagen die Lampen geschwärzt sind und so hässliche kleine Lichtwürmer in der Stoßstange sitzen.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#575080 - 12/08/09 09:14 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Flo]
Gisibert
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Hallo zusammen,

danke für die Antworten!

Ich entnehme diesen, dass der Grund für die 60 cm Rückstrahlerhöhenbegrenzung ein Relikt aus alten Tagen ist, da die Beleuchtung (Auto) damals noch nicht ausreichend war, um auch höher angebrachte Reflektoren (was heute definitiv der Fall ist) ausreichend zum reflektieren zu bewegen.

Demnach wäre es an der Zeit, diese 60 cm etwas nach oben zu korrigieren und damit an die heutigen Beleuchtungsverhältnisse anzupassen, sehe ich das richtig?

Es grüßt,

gisi
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#575087 - 12/08/09 09:35 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Gisibert]
Karl Drais
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In Antwort auf: Gisibert

An meinem zum Reiserad umgebauten MTB ist ein Rückstrahler (einen weiteren habe ich an der Sattelstütze befestigt)


Willst du dein Rad gesetzeskonform ausstatten ist es vermutlich so schon falsch, denn der Rückstrahler an der Stütze muß mit einem "Z" klick gekennzeichnet sein (was eine Mindestgröße voraussetzt). Du hast jedoch sicher einen kleinen Runden od. Rechteckigen , bei einem normal Großen käme man ja ständig beim Pedalieren mit den Oberschenkeln dran...
Bei meiner Suche nach einem Bild des Runden habe ich aber gesehen, daß Busch und Müller auch kleinere Modelle mit "Z"-Prüfzeichen anbietet: klick
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#575123 - 12/08/09 12:16 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Karl Drais]
Thomas S
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Das liegt daran, daß man zwei Reflektoren braucht, wovon nur einer ein Großflächenrückstrahler sein muß.

Der genaue Gesetzeswortlaut in § 67 Abs. 4 ist folgender:

(4) 1Fahrräder müssen an der Rückseite mit

1.einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

2.mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

3.einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. 2Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. 3Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.
Gruß
Thomas
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#575135 - 12/08/09 01:33 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Thomas S]
Karl Drais
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In Antwort auf: Thomas S
Das liegt daran, daß man zwei Reflektoren braucht, wovon nur einer ein Großflächenrückstrahler sein muß.


Was du schreibst ist richtig, nur hat GISI an seinem RüLi (am Tubus) den Integrierten, daraus folgt, der an der Stütze muß der Große sein - so wie ich's geschrieben hatte schmunzel
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#575140 - 12/08/09 01:56 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Karl Drais]
Thomas S
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Ich kenne zwar die genaue Definition von Großflächenrückstrahler nicht, würde aber davon ausgehen, daß alle in Gepäckträgerrücklichtern verbauten Rückstrahler solche sind.
Gruß
Thomas
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#575146 - 12/08/09 02:14 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Thomas S]
Karl Drais
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In der StVZO ist auch keine (Mindest-)Größe angegeben, aber wenn man überlegt wie die Fahrradbeleuchtung zu der Zeit aussah, ( nämlich so: RüLi und Reflektor ) als deren Text entworfen wurde, komme ich zu dem gegenteiligen Ergebnis. Aber wichtig ist (vielleicht?) auch nur, daß auf dem RüLi mit Reflektor das "Z" ist - und dann ist das schon der Großflächige.
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#575194 - 12/08/09 06:14 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Karl Drais]
Gisibert
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Hallo LVM,

an meiner Sattelstütze habe ich einen - wie Du ja schon vermutet hast - kleinen und runden Basta-Rückstrahler (Made in Germany) befestigt, an dem sich jedoch (habe gerade bei schwachem Licht nachgeschaut) scheinbar kein Z befindet; allerdings habe ich echt Probleme, diese Zeichen zu erkennen. An meinem Rücklicht habe ich es lange vergeblich gesucht. Zur Zeit finde ich es nicht mehr, aber ich weiß, dass es da ist - da sein muss. peinlich

Wer mein Rad für verkehrsunsicher befindet, der kann nur ein Formalienfetischist bar jeglicher Vernunft sein. Nur: leider gibt es von diesen Exemplaren mehr als man gerne meint.

Es sind schließlich nur drei verschwindend kleine Zentimeter für mich, aber womöglich drei gigantomanisch große für einen Zettelhengst.

Es grüßt,

gisi
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#575211 - 12/08/09 07:29 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Flo]
HelgeWI
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In Antwort auf: Flo
In Antwort auf: Kogaradler

Was die Höhe angeht ... tjaaaa..... vielleicht auch damit man nicht versehentlich für einen LKW gehalten wird? Keine Ahnung!


Andreas hat schon recht. Und messt das Ganze nicht nach heutigen Beleuchtungsmaßstäben. Der tiefe Reflektor ist uralt - jedenfalls älter als ich. Da gabs noch keine hellen Scheinwerfer, damals mußte der Reflektor so tief sein um überhaupt von der Beleuchtung des Autos erreicht zu werden.
Der höhere Reflektor stammt aus der Zeit von Golf I. Auch da gabs noch schwache Funzeln, die den tiefen Reflektor brauchten.
Da irrst Du (zumindest für das Abblendlicht eines PKW). Auch heutige Scheinwerfer dürfen über der Hell-Dunkel-Grenze nicht mehr als 1 Lux in 25m Entferung haben. Da diese Grenze mit der Entfernung immer weiter nach unten geht ist auch irgendwann die 60-cm-Höhe unterschritten. D.h. je tiefer der Reflektor angebracht ist, aus um so größerer ist die Entfernung, aus der man gesehen wird. Daran hat sich auch mit heutigen Scheinwerfern nichts geändert, das ist so, seit es das asymmetrishce Abblendlicht gibt.
Daher macht eine Maximalhöhe für einen der Reflektoren absolut Sinn.

Gruß

Helge
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#575212 - 12/08/09 07:39 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: HelgeWI]
JaH
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In Antwort auf: HelgeWI

Daher macht eine Maximalhöhe für einen der Reflektoren absolut Sinn.

Teils, teils, denn im eigentlichen Normalfall hat man ja hinten nicht nur nen Reflektor, sondern auch ein funktionierendes Rücklicht und da kommt es ja nicht mehr darauf an, dass es angestrahlt wird.
Die Reflektorfunktion wird doch erst da richtig interessant, wo gar kein Rücklicht mehr brennt, also bei Kfz v.a. wenn sie parken!
Fahrräder parken aber nicht auf Straßen, normalerweise. Aber bei denen kann das Licht kaputt sein, oder es gibt gar keines. Nur ... na ja, das Thema hatten wir dann ja schon zigmal. Der Rückreflektor ist daher, sofern das Rad ansonsten "vorbildlich" ausgestattet ist und auch so benutzt wird, von untergeordneter Bedeutung, was diese Sache mit den Höhen und Leuchtweiten von anderen Scheinwerfern angeht.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
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#575217 - 12/08/09 07:51 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: JaH]
HelgeWI
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Auch Räder bleiben mal stehen und haben nicht immer ein Standlicht (oder stehen über dessen Leuchtdauer hinaus), auch Räder werden geparkt (auch außerhalb geschlossener und damit zumeist beleuchteter Ortschaften) etc. pp.....

Vorschriften sind nicht alleine deshalb schlecht, nur weil sie nicht jedes Jahr an den Zeitgeist oder die aktuelle Mode angepaßt werden, manchmal muß man nur genauer hinsehen zwinker

Gruß

Helge
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#575221 - 12/08/09 08:12 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: HelgeWI]
JaH
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Ja Helge, ist mir klar. Nur bleib ich dabei, Räder stehen fast immer nicht dort, wo normale Kfz parkend stehen und dann für einen fließenden Verkehr, ohne rechtzeitig Erkennungsmögilchkeiten, zur echten GEfahr werden können.
Zwar stehen auch Räder an Ampeln, aber ... Du hast ja selber nochmal auf die Sache mit dem Abstand hingewiesen. Ein an der Ampel stehendes Rad ohne Standlicht, kann dann auch bei mehr als 60cm hohem Rückreflektor eigentlich kein Problem darstellen.
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#575236 - 12/08/09 09:21 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: HelgeWI]
Falk
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Zitat:
Vorschriften sind nicht alleine deshalb schlecht, nur weil sie nicht jedes Jahr an den Zeitgeist oder die aktuelle Mode angepaßt werden,

Das vielleicht nicht, aber die miese Qualität dieser Regeln stammt doch daher, dass sie von Fahrradgegnern im höheren Dienst verfasst wurden, die noch dazu absolut schlafmützig waren und sind.
Ich habe jedenfalls noch nicht erlebt, dass die Rennleitung Wert auf einen markstückgroßen Reflektor am hinteren Schutzblech legt. Immerhin ist das die am meisten beschädigungsgefährdete Stelle am Fahrzeug. Ich werde dafür auch weiterhin kein Geld ausgeben.

Falk, SchwLAbt
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#575275 - 12/09/09 02:07 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Gisibert]
Klemmi
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Zitat:
Damit lassen sich die geforderten 60 cm nur für wenige Räder überhaupt einhalten, alle anderen fallen durchs Raster.


Wenn es dir wichtig ist, befestige das Teil halt an der Sattelstrebe und wenn das wegen der Packtasche nicht geht, dann mach dir einen auf die Packtasche.

Ansonsten sind 63cm doch schon gut und die Versicherung bekommt das sicherlich nicht mit. Wie auch? Wenn die einer so hinten reingefahren ist, dass es ein Versicherungsfall wird, dürfte es eh kaum noch spuren eines Reflektors geben.
Signaturen sind Teufelszeug...
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#575306 - 12/09/09 09:56 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Gisibert]
Karl Drais
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In Antwort auf: Gisibert

An meinem Rücklicht habe ich es lange vergeblich gesucht. Zur Zeit finde ich es nicht mehr, aber ich weiß, dass es da ist - da sein muss.


Nehme einiges zurück: hab' nochmal im Radladen nachgeschaut (wo ich gestern zufällig war), aktuelle RüLi für die Gepäckträgermontage haben ein Z! Dieses ist im übrigen auch recht groß aufgebracht und per Fingerberührung erkennbar, da es mit seiner Struktur raussteht schmunzel

Wenn, dann ist noch die Höhe des kleinen, an der Stütze angebrachten dein Problem. Ich würd's so lassen... im Falle eines Falles peilt das der Sachverständige eh nichts mit der Höhe, da er ein KFZ-Mensch ist u. von Rädern null Checko hat...
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#575307 - 12/09/09 09:56 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Thomas S]
Karl Drais
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In Antwort auf: Thomas S
Ich kenne zwar die genaue Definition von Großflächenrückstrahler nicht, würde aber davon ausgehen, daß alle in Gepäckträgerrücklichtern verbauten Rückstrahler solche sind.


Nehme einiges zurück schmunzel : hab' nochmal im Radladen nachgeschaut (wo ich gestern zufällig war), aktuelle RüLi für die Gepäckträgermontage haben ein Z!
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#575308 - 12/09/09 10:06 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Karl Drais]
Juergen
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In Antwort auf: LVM

im Falle eines Falles peilt das der Sachverständige eh nichts mit der Höhe, da er ein KFZ-Mensch ist u. von Rädern null Checko hat...


hallo,
ihr diskutiert über Versicherungen und Sachverständige, die nichts mitbekommen??
Es ist doch wohl klar, dass eine Versicherung oder ein vermeintlich schuldiger Autofahrer erstmal behaupten, dass das Rad nicht der STVZO entspricht und damit begründet (OLG Frankfurt) jede Haftung ablehnen wird. Ersatz und Schmerzensgeld dürfte es dann nämlich keins geben, selbst wenn der Autofahrer -halb blind mit seinem Q7- dir das Hinterrad gegen die Sattelstütze schiebt.
Zumal redet ihr hier über einen Pfennigsartikel und ein Richter würde wohl nur den Kopf schütteln über soviel Dummheit, die Vorgaben nicht zu beachten. Letztendlich muss er den Vorgaben der Rechtsprechung folgen, so unsinnig diese auch sein mögen.

Gruss
Jürgen, der einen roten Reflektor anschrauben wird und sich keine Gedanken um die Recherchierkünste der Versicherungen zu machen braucht.
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Edited by Jürgen015 (12/09/09 10:07 AM)
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Off-topic #575311 - 12/09/09 10:23 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Juergen]
Rob.
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In Antwort auf: Jürgen015
Jürgen, der einen roten Reflektor anschrauben wird und sich keine Gedanken um die Recherchierkünste der Versicherungen zu machen braucht.

Diesen Reflektor kann ich empfehlen, habe ich bei meiner Frau und mir vor einer Weile montiert.

BTW: Fährt denn Dein Rotor inzwischen wieder?
Oder wie ist der aktuelle Stand? Leider wurde ja der Beitrag dicht gemacht...
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Off-topic #575316 - 12/09/09 10:41 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Juergen]
Karl Drais
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In Antwort auf: Jürgen015

ihr diskutiert über Versicherungen und Sachverständige, die nichts mitbekommen??
Es ist doch wohl klar, dass eine Versicherung oder ein vermeintlich schuldiger Autofahrer


Du hast Recht, ist spekulativ und auch subjektiv.

Muß sicher nicht immer so ausgehen: Ein guter Radkollege war mit einer Rennrad-Gruppe mit ca. 4 od. 6 Leuten unterwegs, sie sind - wie üblich, aber lt. StVO nicht zulässig bei dieser Anzahl - in 2er Reihe außerorts auf einem Radfahrstreifen nebeneinander gefahren. Ein Moped/Motorradfahrer hat durch einen Fahrfehler (zu frühes Einscheren) alle zu Fall gebracht. Rettungswagen u. Polizei waren vor Ort. Klar, die Jungs und Mädels hatten sicher großes Glück wie es ausging (das ich ihnen voll gönne :)) , aber trotz Mißachtung mehrerer Vorschriften (nebeneinander Fahren, nicht StVO-konformes Rennrad, kein außrechender Abstand (so fährt man (ich ja auch) halt wegen dem Windschatten) haben alle ihre Schäden an den Rädern u. Kleidern ersetzt bekommen. Gestört/gemerkt hat das niemand. Ob jmd. noch Schmerzensgeld o.ä. bekam weiß ich nicht. Aber weißt du, wer jedoch in Schwierigkeiten kam? Der Sachverständige bei der Bewertung des Schadens am Rad...

Im übrigen: wenn's wirklich vor Gericht hart auf hart kommt, wird der Sachverständige nicht nur gefragt, ob das Rad StVZO-konform war, sondern auch ob es so wie es ausgestattet war gut erkennbar war, oder ob es StVZO-konform besser erkennbar gewesen wäre (Aussage auch spekulativ schmunzel )

Edited by LVM (12/09/09 10:41 AM)
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Off-topic #575339 - 12/09/09 12:08 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Rob.]
Juergen
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In Antwort auf: Rob.

Fährt denn Dein Rotor inzwischen wieder?
Oder wie ist der aktuelle Stand? Leider wurde ja der Beitrag dicht gemacht...

Nö, steht noch beim Händler rum, sind wohl noch nicht alle Teile da. Vielleicht bekomme ich ja heute eine Antwort, oder vielleicht doch erst übermorgen oder??????
omm
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Off-topic #575367 - 12/09/09 03:05 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Karl Drais]
JaH
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In Antwort auf: LVM
, aber trotz Mißachtung mehrerer Vorschriften ... haben alle ihre Schäden an den Rädern u. Kleidern ersetzt bekommen. Gestört/gemerkt hat das niemand.

Das hat mit stören nichts zu tun, sondern es war schlicht nicht ursächlich für den Unfall, den allein der Kradfahrer verursacht hat. Es hätte dennoch eine Strafe einbringen können, die ist aber, vermute ich, wegen Geringfügigkeit (also ein mögliches Verfahren) eingestellt worden, bzw. man sagt sich dann "die sind durch den Unfall auch so schon betroffen genug".
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In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#575419 - 12/09/09 07:15 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: HelgeWI]
jan13
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In Antwort auf: Flo
In Antwort auf: Kogaradler

Was die Höhe angeht ... tjaaaa..... vielleicht auch damit man nicht versehentlich für einen LKW gehalten wird? Keine Ahnung!


Andreas hat schon recht. Und messt das Ganze nicht nach heutigen Beleuchtungsmaßstäben. Der tiefe Reflektor ist uralt - jedenfalls älter als ich. Da gabs noch keine hellen Scheinwerfer, damals mußte der Reflektor so tief sein um überhaupt von der Beleuchtung des Autos erreicht zu werden.
Der höhere Reflektor stammt aus der Zeit von Golf I. Auch da gabs noch schwache Funzeln, die den tiefen Reflektor brauchten.
Da irrst Du (zumindest für das Abblendlicht eines PKW). Auch heutige Scheinwerfer dürfen über der Hell-Dunkel-Grenze nicht mehr als 1 Lux in 25m Entferung haben. Da diese Grenze mit der Entfernung immer weiter nach unten geht ist auch irgendwann die 60-cm-Höhe unterschritten. D.h. je tiefer der Reflektor angebracht ist, aus um so größerer ist die Entfernung, aus der man gesehen wird. Daran hat sich auch mit heutigen Scheinwerfern nichts geändert, das ist so, seit es das asymmetrishce Abblendlicht gibt.
Daher macht eine Maximalhöhe für einen der Reflektoren absolut Sinn.

Gruß

Helge

Oder auch nicht, die Gebetsmühle geht von bis zu 6,2lx aus! (zu finden hinten bei den ECE-Normen)
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Off-topic #575530 - 12/10/09 09:45 AM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: JaH]
Karl Drais
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In Antwort auf: Kogaradler

Das hat mit stören nichts zu tun, sondern es war schlicht nicht ursächlich für den Unfall, den allein der Kradfahrer verursacht hat.


hm, das mit der StVZO-konformität ja. mit dem abstand und nebeneinanderfahren hatte aber sicher was mit dem unfall zu tun. was ich damit nur verdeutlichen wollte, es muß auch jmd. nach einem unfall die zusammenhänge merken (wollen) und festhalten.
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#575632 - 12/10/09 07:29 PM Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm [Re: Klemmi]
Gisibert
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Hallo Klemmi,

In Antwort auf: Klemmi

Wenn es dir wichtig ist, befestige das Teil halt an der Sattelstrebe und wenn das wegen der Packtasche nicht geht, dann mach dir einen auf die Packtasche.


an der Sattelstrebe würde das keinen Sinn machen, da man den Reflektor dort - eingequetscht zwischen Tubus und Strebe - von hinten garnicht sieht. Außerdem störte er mich bestimmt beim pedalieren.

Ich könnte zwar einen Rückstrahler an den Tubus friemeln, aber das sieht zum einen einfach nicht sehr vorteilhaft aus, zum anderen kann ich dann meine Packtaschen nicht mehr anbringen.

Auf jenen sind ja diese weißen Reflektoren (Ortlieb Backroller) angebracht, ist das eigentlich ein vollwertiger Rückstrahlerersatz?

Es grüßt,

gisi
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