Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm

Posted by: Thomas S

Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm - 12/08/09 12:16 PM

Das liegt daran, daß man zwei Reflektoren braucht, wovon nur einer ein Großflächenrückstrahler sein muß.

Der genaue Gesetzeswortlaut in § 67 Abs. 4 ist folgender:

(4) 1Fahrräder müssen an der Rückseite mit

1.einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

2.mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

3.einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. 2Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. 3Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.