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#1486804 - 12/20/21 06:22 AM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: Juergen]
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Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt. Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. § 1 StVO. Wen die Rechtslage so ist, dann hat recht, wer so denkt. Wenn einer warten muss, warum sollte es dann nicht grundsätzlich derjenige sein, der es rechtlich muss? Grundsätzlich = unter Ausnahmevorbehalt: Natürlich würde ich auch in solchen Situationen je nach dem auch warten, situativ halt. Oder anderweitig Platz machen, etwa kurz auf dem Gehweg fahren, wenn es einen gibt und keine Fußgänger da sind. Aber warum sollte man nicht fragen dürfen, wie eine Situation rechtlich zu bewerten ist? Und ggf sein Recht kennen? Und deshalb nicht am Straßenverkehr teilnehmen? StVO inkl. Paragraf 1gilt ja auch für den Autofahrer in diesem Beispiel.
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#1486805 - 12/20/21 06:27 AM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: Holger]
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Paragraf 1gilt ja auch für den Autofahrer in diesem Beispiel. Mein ich ja. Beide. Sowohl als Rad- als auch als Autofahrer bleibe ich gelegentlich stehen. Es gibt, soweit ich weiß, nur eine Regel: Wenn es kracht, ist immer der Autofahrer schuld.
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#1486807 - 12/20/21 06:46 AM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: Juergen]
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Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt. Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. §1 StVO. Ja, so ähnlich sah ich das auch mal. Unsere erste und bislang einzige Fahrradstraße ist seit etwa einem Jahr genau die Strecke von meinem Haus in die Innenstadt. Meinetwegen hätte man die auch nicht umwidmen müssen, da konnte man auch früher gut mit dem Rad fahren. Aber die Stadt brauchte Projekte für das Deckmäntelchen "Fahrradfreundlichkeit". Man musste aber, um den Groll einiger Anwohner zu zügeln, am innenstadtnahen Ende etliche Parkmöglickeiten (gekennzeichnete Parkflächen auf der Fahrbahn) bestehen lassen, zudem wird auch lustig dort geparkt, wo eigentlich kein Parkplatz ist. Und die Straße wird - aus alter Gewohnheit - weiterhin von zig Autofahrern befahren, die nicht zu den Anliegern zählen. Und auch nicht mit max. 30 km/h. Und nebeneinander fahrende Radler werden behupt und knapp überholt. Soviel zu Paragraf 1. Auf den etwa zweihundert Metern, wo die meisten Parkplätze auf der Fahrbahn sind, kommt es regelmäßig zu Konfliktbegegnungen im Begegnungsverkehr. Der festen Meinung, dass der Radfahrer warten müsse, wenn er bei Gegenverkehr an einem parkenden Auto vorbei muss, war ich eigentlich auch. Allerdings habe ich von dritter Seite Hinweise, dass in ausgewiesenen Fahrradstraßen Kraftfahrzeugführer immer dem Radverkehr Vorrang einräumen müssen, sie wüssten es nur einfach nicht. Da ich es ebenfalls nicht weiß und auch im Netz nichts eindeutiges finde, stelle ich die Frage hier. Drang zu Kamikaze-Rechthaberei liegt mir dabei fern. Bernd
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Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”) | |
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#1486815 - 12/20/21 08:25 AM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: cyran]
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- Was mir regelmäßig passiert. Autos fahren in die Fahrradüberquerung/-kreuzung rein, obwohl klar ist, dass sie während der Grünphase die Kreuzung nicht mehr räumen können. Jetzt wird es für die Fahrradfahrer grün, was tun als Fahrradfahrer (teilweise dann auch Fußgänger)?
- Ein Fußgängerweg mit Radbenutzung frei (also 5 km/h) hat an der Ampel sowohl Fahrrad als auch Fußgängerpiktogramme. Rechtens fährt der normal schnelle Fahrradfahrer aber auf der Straße (Ampel ohne extra Fahrradpiktogramm). Welche Ampel ist nun maßgeblich? Offensichtlich wurde ja nicht richtig "beampelt".
Da fällt mir spontan noch etwas ein, das vergleichsweise häufig ist: Kreuzung mit großer Ampel für KFZ (ohne Fahrrichtungsanzeiger) und separater kleiner Ampel für Fahrrad (ohne Fahrtrichtungsanzeiger). - Fall 1: Ein grüner Pfeil nach rechts leuchtet auf. Darf ich mit dem Fahrrad dann rechts abbiegen, obwohl die KFZ-Ampel und Fahrradampel rot zeigen? Ich denke ja.
- Fall 2: Es gibt zusätzlich eine große Rechtsabbiegerampel. Wenn die nach rechts grün zeigt, darf ich dann rechts abbiegen, obwohl die KFZ-Ampel und Fahrradampel rot zeigen? Hier bin ich unsicher. Hatte schon die eine oder andere Diskussion mit Autofahrern.
Wenn die Rechtsabbiegerampel aufleuchtet, dann darf ich offensichtlich mit dem KFZ rechts abbiegen, obwohl die Hauptampel rot zeigt. D.h. die Rechtabbiegerampel hebt die Haupt-KFZ-Ampel auf. Hebt die Rechtsabbiegerampel aber auch die Fahrradampel für Rechtsabbieger auf? Logisch wäre es.
Hier könnte wirklich jemand, der sich mit den juristischen Fragen auskennt, etwas schreiben. Gruß Thoralf
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#1486829 - 12/20/21 10:36 AM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: cyran]
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Ein Fußgängerweg mit Radbenutzung frei (also 5 km/h) hat an der Ampel sowohl Fahrrad als auch Fußgängerpiktogramme. Rechtens fährt der normal schnelle Fahrradfahrer aber auf der Straße (Ampel ohne extra Fahrradpiktogramm). Welche Ampel ist nun maßgeblich? Offensichtlich wurde ja nicht richtig "beampelt". Der Sachverhalt ist mal eindeutig im §37 StVO geregelt: Fahrradfahrer beachten die Ampeln für den normalen Fahrverkehr und nur auf abweichend geführten Radwegen gelten die Radweg-Ampeln (mit Fahrrad-Symbol). Hat die Furt kein Rad-Piktogramm, gilt auch auf dem Radweg die Fahrbahnampel. Die Übergangsregel, nachdem dort auch die Fußgängerampel für Radfahrer gilt, wurde 2016 abgeschafft, da die 25 Jahre Zeit für die Umrüstung ja ausgereicht hatten .... wir haben immer noch Radweg-Kreuzungen ohne Radfahrer-Symbol.
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Edited by sugu (12/20/21 10:36 AM) |
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#1486851 - 12/20/21 01:43 PM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: Holger]
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Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt. Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. § 1 StVO. Wen die Rechtslage so ist, dann hat recht, wer so denkt. Wenn einer warten muss, warum sollte es dann nicht grundsätzlich derjenige sein, der es rechtlich muss? Grundsätzlich = unter Ausnahmevorbehalt: Natürlich würde ich auch in solchen Situationen je nach dem auch warten, situativ halt. Oder anderweitig Platz machen, etwa kurz auf dem Gehweg fahren, wenn es einen gibt und keine Fußgänger da sind. Aber warum sollte man nicht fragen dürfen, wie eine Situation rechtlich zu bewerten ist? Und ggf sein Recht kennen? Und deshalb nicht am Straßenverkehr teilnehmen? StVO inkl. Paragraf 1gilt ja auch für den Autofahrer in diesem Beispiel. In dem Fall gibt es aber eine recht eindeutige Regelung, die aber selten so eindeutig praktiziert wird: Vorrang hat der, der kein Hindernis in seiner Fahrrichtung hat, warten muss der, der in Fahrrichtung ein Hindernis hat. in dem Fall stehen die parkenden Autos einschränkend auf deiner Fahrbahnseite, also musst du warten. In der Mehrzahl der Fälle winken dich aber Autofahrer vor, so ist meine Erfahrung. Hier in Stuttgart gibt es ein paar Stellen, wo Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren dürfen, der nötige Platz aber fehlt. Warten oder auf Zeichen des anderen warten funktioniert nicht, weil die Strecken zu lang sind. Entsprechend kannst du nur improvisiert dort einfahren und dich außerhalb von Regelwerken mit dem entgegen kommendenen Autofahrer arrangieren. Das Problem ist oft, dass die Verkehrsplanung nicht im Einklang mit Vorschriften stehen. Das hat oft damit zu tun, dass der politische Wille da ist, das Fahrrad zu fördern, aber der nötige Platz dafür nicht geschaffen wird, weil man das Auto weiterhin auch nicht verdrängen will, weil der ja auch Geld in die Stadt bringt. Die Einbahnregelung ist ein solch typisches Beispiel für diesen Widerspruch. Der Bund hat die Aufweichung der Einbahnstraßen für Radler ja vorgegeben, die Gemeinden müssen dann irgendwie darauf reagieren, jedoch ohne Geld im Säckel oder auch ohne den Willen, das Auto in seinem Wirkungskreis zu beschneiden. Es gibt eine Reihe von Vekehrssituationen, die man bei strenger Regelauslegung gar nicht bewältigen kann - sprich, du würdest nicht weiterkommen mit deinem Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat dafür aber auch Regelungen vorgesehen. Neben dem immer zitierten 1er Paragraphen bist du als Verkehrsteilnehmer auch aufgerufen, unübersichtliche Situationen durch aktive Teilnahme im Miteinander zu lösen - also z.B. durch ein Zeichen dem anderen Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, dass du auf ein denkbares Vorfahrtsrecht verzichtest. Auch rote Ampeln darfst du überfahren, wenn du einen Fehler der Ampelanlage vermutest. Der Gesetzgeber hat dafür sogar Wartezeiten festgeschrieben, die du aber im Zweifel vor Ort anpassen musst. Bei der Bundeswehr gab es mehrere Dienstorschriften, die genau das eigenständige Handeln in speziellen Situationen in fast schon komödiantischer Weise formuliert haben: "Ab einer Wassertiefe von 1,50 m fängt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen an." Vielleicht braucht es sowas ähnliches auch noch in der StVO? Bisweilen kommt es auch mal zu einem Hin-und-Her von Kulanzgesten. Deswegen nutze ich jede Kulanzgeste zur Weiterfahrt, auch wenn die Vorfahrtssituation eindeutig gegen mich spricht. Nicht selten werde ich bei Links-vor-Rechts von links kommend vom Autofahrer durchgewunken. Bekannt sind auch Situationen an Fußgängerfurten, wo oft Vorrangrechte getauscht werden. Man muss natürlich die Gesamtsituation auch im Blick haben: Ich habe mal in Südfrankreich mit Auto eine Frau mit Kinderwagen mit Geste zum Übertritt der Straße über einen Zebrastreifen ermuntert. Das war bei starkem Verkehr. Weder der Gegenverkehr wollte anhalten, noch war die Geduld hinter mir vorhanden. Es kam zu einem Hupkonzert und ich musste weiterfahren, ohne dass die Frau die Straße gequert hatte. (In Frankreich ist der Zebrastreifen keine automatische Vorrangberechtigung für Fußgänger - war zumindest damals so.)
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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#1486855 - 12/20/21 02:36 PM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: veloträumer]
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Vorrang hat der, der kein Hindernis in seiner Fahrrichtung hat, warten muss der, der in Fahrrichtung ein Hindernis hat. (...) Es gibt eine Reihe von Vekehrssituationen, die man bei strenger Regelauslegung gar nicht bewältigen kann Das ist in den Einbahnstraßen der Fall, bei denen auf beiden Seiten geparkt werden darf. Dann hat sowohl der erlaubterweise gegen die Richtung Radelnde als auch der Autofahrer ein Hindernis auf seiner Seite. Ansonsten funktioniert es in den einseitig beparkten Einbahnstraßen meist ganz gut. So 1-2 mal im Jahr habe ich auf dem Weg zur Arbeit (Autos parken in Autorichtung rechts) einen Autofahrer der entweder pennt oder absichtlich an einer Lücke vorbeifährt. Beim Linienbus sieht es anders aus: Wenn ich da nicht nach links in die Lücke ausweiche, hat der keine Chance, durchzukommen.
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#1486856 - 12/20/21 02:48 PM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: veloträumer]
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In dem Fall gibt es aber eine recht eindeutige Regelung, die aber selten so eindeutig praktiziert wird: Vorrang hat der, der kein Hindernis in seiner Fahrrichtung hat, warten muss der, der in Fahrrichtung ein Hindernis hat. in dem Fall stehen die parkenden Autos einschränkend auf deiner Fahrbahnseite, also musst du warten. Das gilt auf einer normalen Straße, stimmt. In der Frage ging es aber um eine Fahrradstraße. Da gelten andere Regeln. Zum Beispiel dürfen Fahrradfahrer in einer Fahrradstraße grundsätzlich immer nebeneinanderfahren. Der Autofahrer, der dadurch behindert wird und nicht vorbeikommt, hat muss dahinter bleiben. In einer normalen Straße gilt das nicht, das darf nur nebeneinander geradelt werden, wenn man niemanden behindert wird. Insofern ist die Frage schon berechtigt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Autofahrer auch dann wartepflichtig ist, wenn auf seiner Seite kein Hindernis ist. Wissen tue ich es aber nicht. Gruß Thoralf
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Edited by Toxxi (12/20/21 02:49 PM) |
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#1486862 - 12/20/21 03:04 PM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: Toxxi]
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So funktioniert die Logik im Recht nicht. In allen anderen Bereichen schon, aber im Recht gibt es diese Entscheidungen anhand von Analogien nicht. Ich finde da immer das Beispiel mit dem Stromdiebstahl super, um das zu verstehen. Der war bis der explizit strafbar gemacht wurde nicht verboten, da er nicht unter die wortwörtliche Definition von Diebstahl fällt.
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#1486864 - 12/20/21 03:32 PM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: nachtregen]
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In allen anderen Bereichen schon, aber im Recht gibt es diese Entscheidungen anhand von Analogien nicht. Doch, außer im Strafrecht.
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#1486878 - 12/20/21 04:45 PM
Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!
[Re: cyran]
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Salut Cyran ...ich hab aber momentan noch diesen Auto vs.Fahrradrechner auf dem Zettel.
Faende ich auch wichtiger ...
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Liebe Grüsse - Panta Rhei "Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet | |
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